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In vielen Fällen können Sie die voraussichtliche Beitragsschuld nicht rechtzeitig ermitteln. Dann greift die sogenannte Vereinfachungsregel: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Beitrag des Vormonats zahlen.

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Als Arbeitgeber dürfen Sie die Vereinfachungsregel anwenden, wenn in Ihrem Unternehmen regelmäßig Mitarbeiterwechsel stattfinden oder wenn Sie regelmäßig mit variablen Entgeltbestandteilen zu tun haben.