Seit dem 1. Februar 2014 gilt in Europa bei Geldtransfers der einheitliche Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl verwendet die TK seitdem die International Bank Account Number (IBAN). Seit Februar 2016 ist das SEPA-Verfahren auch für private Nutzer verpflichtend.
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Seit Februar 2016 gilt SEPA für den gesamten Zahlungsverkehr in Europa.
SEPA steht für Single Euro Payments Area und bedeutet übersetzt "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Mit ihm wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wie Überweisungen und Lastschriften eingeführt. Die Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den EU-Staaten und dem Vereinigten Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino nutzbar.
Die IBAN setzt sich aus dem Länderkennzeichen, einer Prüfziffer und in der Regel aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Sie finden die IBAN der Techniker Krankenkasse in allen TK-Briefen und in den Wo finde ich die Abrechnungsdaten der TK? (PDF, 87 kB) der TK.
Zusätzlich hat die TK alle Einzugsermächtigungen durch sogenannte "SEPA-Mandate" ersetzt. Diese sind die Voraussetzung für die rechtliche Legitimation des Einzugs von Lastschriften im SEPA-Raum.
Sie sind Arbeitgeber und möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Hier steht, wie es geht: