Starke Pflege dank neuem Generationsvertrag und gezielten Maßnahmen
Position aus Rheinland-Pfalz
Ein Bündel von Maßnahmen wird notwendig sein, um den "Generationsvertrag Pflege" zukunftsfest zu reformieren.
Es gehört zu den großen Versprechen dieser Gesellschaft: Jede Generation hat die Möglichkeit, eine gute und finanzierbare Pflege zu erhalten. Doch angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen fällt es schwer, dieses solidarische Versprechen zu halten. Ein Bündel von Maßnahmen wird notwendig sein, um den "Generationsvertrag Pflege" zukunftsfest zu reformieren.
1. Die Soziale Pflegeversicherung: Eine Reform ist dringend erforderlich
Seit ihrer Einführung 1995 gehört die Soziale Pflegeversicherung (SPV) zu den bedeutenden Säulen des Sozialversicherungssystems. Sie ist die finanzielle Basis für die pflegerische Versorgung der Versicherten. Allerdings ist die SPV als "Teilkasko-Modell" konzipiert. Das heißt: Ihre Leistungen decken die Pflegekosten nicht vollständig ab. Die übrigen Aufwendungen muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Angesichts der demografischen Entwicklung ist dieser Eigenanteil allerdings so hoch geworden, dass er viele Menschen bereits jetzt finanziell überfordert. Die Pflegereformen der Vergangenheit - darunter die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 - führten zu Leitungsverbesserungen seitens der SPV sowie zu einer höheren Zahl Anspruchsberechtigter.
In Folge der Pflegestärkungsgesetze waren die Finanzreserven der SPV bereits 2018 nahezu aufgebraucht. Die Bewältigung der Corona-Pandemie brachte weitere Herausforderungen für die SPV. In der Folge zeichnet sich bereits jetzt ein steigender Mittelbedarf ab, der nicht, wie bislang, durch Beitragssatzanpassungen gedeckt werden kann. Dies würde den überwiegenden Teil pflegebedürftiger Menschen finanziell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Schon jetzt ist rund ein Drittel von ihnen zusätzlich auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Die Bundesregierung plant noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Pflegereform.
2. Pflegenotstand durch Anregungen des TK-Masterplans entschärfen
Sowohl privat als auch professionell Pflegende leisten Tag für Tag außerordentliche Arbeit. Auch wenn es eine sehr sinnstiftende Tätigkeit ist, jemanden zu pflegen, so kostet sie auch sehr viel Kraft. Dies veranlasst viele Pflegekräfte entweder eine Teilzeittätigkeit anzustreben oder der Tätigkeit am Bett sogar ganz den Rücken zu kehren. Altenpfleger beispielsweise verbleiben im Schnitt nur 8,4 Jahre in ihrem Beruf. Angesichts der demographischen Situation und des sich verschärfenden Fachkräftemangels, zeichnet sich ein Pflegenotstand ab, dem mit koordinierten Maßnahmen begegnet werden muss. Daher müssen inhaltliche wie auch finanzielle Perspektiven geboten werden.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz hat die Politik die Weichen gestellt, um in der Pflege flexiblere Berufsperspektiven zu ermöglichen. Seit dem ersten Januar 2020 werden die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Infolgedessen werden während der Ausbildung alle drei Themenbereiche behandelt. Absolventen haben so die Möglichkeit, sich während ihres Berufslebens zu verändern.
Neben Maßnahmen wie diesen gilt es insgesamt, die Rahmenbedingungen für das Berufsbild "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" attraktiver zu gestalten. Hierzu zählen etwa familienkonforme Angebote und eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie die Implementierung einer strategischen Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGM). Weitere Anregungen sind dem "Masterplan für die Pflege" zu entnehmen.
3. Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen
Zu wenig Personal, unregelmäßige Arbeitszeiten und eine hohe psychische Belastung - das sind Faktoren, die Pflegekräfte schnell an ihre Grenzen bringen können. Wie ein Branchencheck im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) zeigte, waren rheinland-pfälzische Pflegekräfte mit knapp 24 jährlichen Fehltagen im Schnitt gut eine Woche länger krankgeschrieben als Berufstätige aller Branchen insgesamt (15,6 Fehltage). Zu den häufigsten Gründen gehören Beschwerden des Bewegungsapparats sowie psychische Leiden.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGM) kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Arbeitskraft und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erhalten - ein echtes "Win-win" für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch nutzen insbesondere kleine und mittelständische Betriebe BGM-Angebote noch viel zu selten. Bei Interesse können sich Arbeitgeber an die TK sowie die Pflegekasse wenden :
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Techniker unterstützt
- Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Betriebliches Gesundheitsmanagement
4. Tipps zur Stärkung der seelischen Widerstandskraft anwenden
Einen Menschen zu pflegen, kann sehr kräftezehrend sein. Über die Fürsorge und Verantwortung für den anderen, vergessen viele Pflegende auf sich selbst und die eigenen Bedürfnisse zu achten. Dabei kann es sein, dass die Pflegebedürftigkeit nicht nur über Tage und Wochen, sondern über Jahre bestehen bleibt. Viele geraten so an die Grenzen ihrer physischen wie physischen Leistungsfähigkeit.
5. Digitale Angebote erweitern und etablieren
Mit Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes können seit Oktober 2020 sogenannte "Digitale Gesundheitsanwendungen" (DIGA) von Krankenkassen übernommen werden. Diese Entwicklung demonstriert die zunehmende Bedeutung digitaler Unterstützungsmöglichkeiten in der Gesundheitsversorgung. Auch im Bereich der Pflege muss es zu den Kernzielen gehören, für Pflegebedürftige und Pflegende, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Denn drei Viertel der Menschen, die auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, werden nach wie vor zu Hause gepflegt.
Aus Sicht der TK ist es daher auch für die Pflegeversicherung erforderlich, sich mit digitalen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Intelligente Technologien ("Smart Home") können in den eigenen vier Wänden für mehr Sicherheit sorgen. Auch das Wohnumfeld lässt sich mit digitalen Mitteln bedarfsgerechter anpassen . Darüber hinaus unterstützt die TK pflegende Angehörige mit weiteren digitalen Angeboten:
- Der "TK-PflegeCoach" ermöglicht Angehörigen, sich Pflegetechniken und Maßnahmen des psychologischen Selbstschutzes anzueignen.
- Das kostenlose Online-Angebot "pflegen-und-leben.de" bietet in akuten Belastungssituationen anonym und datensicher Hilfe durch ein geschultes Psychologenteam.
- Seit Juli 2020 können TK-Versicherte oder ihre Vertreter den Erstantrag auf Pflegeleistungen online ausfüllen. Dies spart Wege und Zeit.
- Die TK-App PflegeKompakt unterstützt Angehörige und Pflegebedürftige dabei, die passenden Pflegeangebote und Informationen zu ihrer persönlichen Situation zu finden. Die TK-PflegeKompakt-App wurde gemeinsam mit der Vilua Healthcare GmbH entwickelt und steht zur kostenlosen Installation für Android im Play Store und für iOS im App Store zur Verfügung.