Finanzielle Belastung für Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz erneut gestiegen
Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz
Mainz, 11. September 2024. Menschen, die in Rheinland-Pfalz auf stationäre Pflege in Heimen angewiesen sind, müssen erneut mehr Geld aufwenden. Das teilt die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Mainz heute mit. Demnach sei der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) erneut gestiegen. Im Januar dieses Jahres bezifferte sich die finanzielle Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr pro Monat noch auf durchschnittlich 2.608 Euro. Bereits das waren schon 161 Euro mehr als im Vorjahr (01.01.2023). Inzwischen hat sich die monatliche Eigenbeteiligung erneut erhöht - auf aktuell 3.157 Euro. Der größte Teil des Beitrags fällt dabei für die Unterkunft und Verpflegung der Pflegebedürftigen an (1.177 Euro). Am zweithöchsten sind die Investitionskosten (483 Euro), danach folgt ein Obolus für die Ausbildungskosten (138 Euro) in den stationären Pflegeheimen. "Letztere wären eher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zahlbar über Steuergelder, denn ein Posten, für den Pflegebedürftige aufkommen sollten", ist TK-Landesvertretungsleiter Jörn Simon überzeugt.
Bundesländervergleich: Kosten für stationäre Altenpflege unterscheidet sich sehr
Rheinland-Pfalz liegt mit den monatlichen Kosten für stationäre Pflege im ersten Jahr über dem Bundesschnitt von 3.123 Euro. Im Bundesländervergleich unterscheidet sich die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen maßgeblich: So sind die Kosten in Sachsen-Anhalt aktuell mit 2.602 Euro monatlich am geringsten, am höchsten sind sie im Saarland mit einer monatlichen Gesamtsumme von 3.441 Euro.
Ein Drittel der Pflegebedürftigen erhalten finanzielle Hilfe vom Staat
"Insbesondere im Bereich der stationären Pflege klettern die Kosten immer weiter in die Höhe und haben Dimensionen erreicht, die viele Betroffene an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen", gibt Simon zu bedenken. Bereits jetzt erhält rund ein Drittel der betroffenen Menschen finanzielle Hilfe zur Pflege vom Staat.
Bundesländer müssten Investitionsförderung übernehmen
"Dabei müssten die Bundesländer eigentlich die Investitionskosten der stationären Altenpflege fördern. Doch ist die gesetzliche Regelung (Paragraf 9 SGB XI) bislang unverbindlich gestaltet, sodass die Länder diese Verantwortung auf sehr unterschiedliche Weise wahrnehmen. Würde Rheinland-Pfalz die Investitionsförderung übernehmen, reduzierte dies die monatliche finanzielle Belastung während des ersten Jahres immerhin um 483 Euro", sagt der TK-Landeschef Simon.
IGES bestätigt Rückgang der Investitionsmittel für Pflegeeinrichtungen
Laut der jüngsten Analys des IGES-Instituts für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben die Bundesländer Pflegeeinrichtungen insgesamt weniger Investitionsmittel zur Verfügung gestellt und das trotz der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen.
Wie das IGES ausführt, sei der Rückgang besonders deutlich beim Blick auf die Ausgabenentwicklung je pflegebedürftige Person. Demnach sei das jährliche Pro-Kopf-Fördervolumen, über alle Bundesländer hinweg, von rund 214 Euro im Jahr 2021 auf rund 177 Euro im Jahr 2022 zurückgegangen - ein Minus von 17 Prozent. Der Grund sei in der niedrigen Gesamtförderung und in der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen zu finden.
Variiert stark - das Pro-Kopf-Fördervolumen der Bundesländer
Auch stellt das IGES fest, dass das finanzielle Engagement der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich sei: Während Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 rund 560 Euro pro Pflegebedürftigen investierte, waren es in Berlin nur sechs Euro. "Rheinland-Pfalz stellt gemeinsam mit Sachsen überhaupt keine Mittel zur Verfügung", kritisiert Simon.
Hinweis für die Redaktion
IGES Bericht der Länder zu Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen (Berichtsjahr 2022, korrigierte Fassung vom 30. Januar 2024)
Zur Vertiefung: Pflegepositionspapier "Pflege zukunftssicher gestalten"