Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Es handelt sich hierbei um die zweitgrößte demokratische Wahl nach Indien. 350 Millionen Menschen, die in den 27 Ländern der Europäischen Union (EU) leben, dürfen entscheiden, wer als Abgeordneter in das nächste Europäische Parlament einzieht. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt - 15 mehr als im scheidenden Parlament und 31 weniger als vor Austritt des Vereinigten Königreichs. Die Sitze im EU-Parlament werden nach dem Prinzip der "degressiven Proportionalität" verteilt. Entsprechend dieses Grundsatzes erhalten bevölkerungsreichere Staaten mehr Sitze im Parlament, wie bevölkerungsärmere, bevölkerungsärmere jedoch mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreichere. Deutschland wird demnach mit 96 Abgeordneten vertreten sein.

Wer ist wahlberechtigt?

An der Wahl teilnehmen dürfen zum ersten Mal Bürgerinnen und Bürger ab einem Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist der Besitz eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises. Zudem muss der Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland sein. Die Wahl kann entweder in einem Wahlraum vor Ort oder per Briefwahl erfolgen. Die Unterlagen hierfür müssen im Vorfeld beantragt werden. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wahl ist geheim.

Warum ist die EU für die Gesundheitspolitik ihrer Mitgliedsstaaten von Bedeutung?

Zwar liegt die Verantwortung für die Gesundheitspolitik primär bei den einzelnen Mitgliedsstaaten, doch unterstützt und ergänzt die EU die Gesundheitsbehörden der Länder beispielsweise dann, wenn es um länderübergreifende Ziele geht (etwa im Rahmen des Pandemiemanagements). 

Außerdem erlässt die EU Rechtsvorschriften, die transnational eine Einheitlichkeit hinsichtlich Sicherheits- und Qualitätsstandards bei Medizinprodukten oder Arzneimitteln gewährleisten. Darüber hinaus setzt die EU Normen für Gesundheitsdienste und stellt zudem Finanzmittel für Gesundheitsprojekte EU-weit zur Verfügung.

EU unterstützt bei der Abwendung von Gesundheitsgefahren

Zu den Kernzielen der EU-Gesundheitspolitik stehen die Förderung und Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sowie der gleichberechtigte Zugang aller Europäer und Europäerinnen zu einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung. Auch die Abwendung schwerer Gesundheitsgefahren, wie sie etwa durch die Covid-19-Pandemie ausging, fallen in den Zuständigkeitsbereich der EU. Diese übernahm folglich auch eine bedeutende Rolle bei der Pandemiebekämpfung, etwa durch die Entwicklung, Finanzierung und Produktion sowie durch die Zulassung und Verteilung der Impfstoffe.

Ein sicherer Raum für Gesundheitsdaten - der EHDS

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) gehört zu den eindrücklichsten Beispielen, um zu verdeutlichen, wie die EU ihre Mitgliedsstaaten dabei unterstützt, die nationalen Gesundheitssysteme effizient und zukunftsfest zu gestalten. Ziel des EHDS ist es, die verschiedenen Gesundheitssysteme sicher und effizient miteinander zu vernetzen, so dass es künftig möglich sein wird, national erhobene Gesundheitsdaten miteinander zu verknüpfen, um beispielsweise Erkenntnisse zu gewinnen, die Forschung und Versorgung verbessern können. Insbesondere wenn es etwa um die Behandlung von seltenen Erkrankungen oder auch um die Therapie unterschiedlicher Krebsarten geht, kann die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten von entscheidender Bedeutung sein.

Voraussetzung für diesen länderübergreifenden Austausch ist, dass EU-weite Regelungen definiert werden, damit die Sicherheit und Qualität der Daten gewährleistet ist. Es stellt derzeit eine große Herausforderung dar, alle Daten so zu erfassen, dass sie in jedem Mitgliedsstaat genutzt werden können - das selbstverständlich unter Berücksichtigung strengster Datenschutzregelungen und unter der Entscheidungshoheit der Versicherten.

EU-weit Rezepte einlösen dank EHDS

Dank der Harmonisierung technischer und infrastruktureller Standards können Versicherte innerhalb der EU Leistungen in Anspruch nehmen. Bei einem Arztbesuch in Spanien etwa wäre der sichere Zugriff auf Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen (z.B. Röntgenbilder) möglich und Rezepte könnten in jeder Apotheke eingelöst werden - ob nun in Schweden oder Finnland. Bis 2025 sollen die Voraussetzungen geschaffen sein, damit der EDHS an den Start gehen kann. Ein solches Mammutprojekt erfolgreich zum Ziel zu führen, ist nur auf übergeordneter, transnationaler Ebene möglich.

EU setzt Standards - auch in Sachen "Künstlicher Intelligenz"

Aber auch in einem der am stärksten boomenden Bereiche hat die EU einen Rahmen geschaffen - etwa bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). Mit dem EU AI Act soll dieser in den EU-Staaten reguliert werden. Einerseits zum Schutz von Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, andererseits sollen aber auch Chancen und Transparenz geschaffen werden. Da auch im Gesundheitswesen immer häufiger KI-Anwendungen zum Einsatz kommen, hat das Gesetz direkt Einfluss auf diese Branche. Zukünftig werden die Anwendungen dabei in die vier Stufen "unannehmbares Risiko", "hochriskante Anwendung", "minimal oder begrenzt riskante Anwendung" sowie "minimales Risiko" eingeteilt.