Mit drei Modulen zur neuen Krankenhausfinanzierung
Position aus Saarland
Das System der Fallpauschalen hat sich in der Krankenhausfinanzierung über Jahre etabliert. Doch durch die Einführung wurde ein Anreiz zur Mengenausweitung geschaffen. LV-Leiter Stefan Groh erklärt in seinem Standpunkt, warum das System trotzdem nicht abgeschafft, sondern weiterentwickelt werden sollte.
Gleiches Geld für gleiche Leistung - was erst einmal logisch klingt, war bei der Finanzierung der Krankenhäuser nicht immer so. Erst 2003 mit der Einführung der bundesweit einheitlichen Fallpauschalen, auch DRG's genannt, gilt dieses Prinzip. Das hat sich über Jahre etabliert und auch bewährt. Mit der Grundsatzänderung in der Finanzierung - weg von der Verweildauer hin zu der Zahl an Behandlungen - wurde aber auch ein Anreiz zur Mengenausweitung geschaffen. Das nutzen einige Krankenhäuser um mehr Geld einzunehmen und die zu geringe Investitionsfinanzierung der Bundesländer auszugleichen.
Finanziell lukrative Operationen werden auch dann durchgeführt, wenn sie vielleicht nicht zwingend erforderlich waren - zum Beispiel Eingriffe an Rücken, Hüfte oder Knie. Für die Kliniken ist das eine Möglichkeit, mehr Geld zu erwirtschaften, um ihre Fix- und Investitionskosten decken zu können. Im Zweifel wird sogar am Personal gespart - weshalb die Pflegepersonalkosten Anfang 2020 aus den Fallpauschalen ausgegliedert wurden. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer funktionierenden und nachhaltigen Krankenhausfinanzierung sein. Daher ist eine Reform dringend notwendig.
TK schlägt drei Module vor
Es wäre aus Sicht der TK aber der falsche Schritt, das Modell der DRG's komplett zu verwerfen. Schließlich ist das Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Leistung" richtig. Wir sollten es aber weiterentwickeln. In einem ersten Schritt ist es notwendig, den Bedarf an stationären Versorgungsangeboten nach möglichst objektiven Kriterien zu definieren. Für diese Kliniken schlagen wir dann einen modularen Aufbau vor:
Die Basis legt ein Budget, das leistungsunabhängige Vorhaltekosten der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser finanziert, also deren Fixkosten. Das bedeutet dann beispielsweise, dass kleine Kliniken in ländlichen Gegenden, die für die Grundversorgung eine wichtige Rolle spielen, nicht zwingend eine hohe Fallzahl "produzieren" müssen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Außerdem profitieren spezialisierte Kliniken davon, weil deren Experten sowie die hochmoderne Diagnose- und Behandlungstechnik davon abgedeckt werden.
Zu den Vorhaltekosten werden als zweites Modul natürlich auch weiter die leistungsabhängigen Fallpauschalen vergütet. Je nach Fall kann das Haus wie bisher auch eine festvereinbarte DRG mit der jeweiligen Kasse abrechnen. Die Kalkulation der DRG's muss wegen der Einführung der Vorhaltekosten angepasst werden.
Qualität muss sich lohnen
Das dritte und letzte Modul bezieht sich auf die Qualität der Behandlung. Erbringt eine Klinik überdurchschnittlich gute Ergebnisse bei bestimmten Eingriffen, muss sich das auch auf die Vergütung auswirken. Für Kliniken wird es dann attraktiver, sich zu spezialisieren. Denn nur mit Routine und der nötigen Expertise sind überdurchschnittliche Behandlungsergebnisse dauerhaft möglich. Das kommt letztendlich den Patientinnen und Patienten zu Gute.
Jetzt ist die neue Regierung gefordert, eine Reform der Krankenhausfinanzierung zügig auf den Weg zu bringen. Unser Vorschlag steht und kann aus unserer Sicht viele aktuelle Probleme nachhaltig lösen.