Vom 6. bis 9. Juni wird das Europäische Parlament neu gewählt. In Deutschland dürfen dann auch erstmals junge Menschen ab 16 Jahren ihr Wahlrecht wahrnehmen. Damit treffen sie auch eine wichtige Entscheidung für das Gesundheitswesen. Denn gerade die letzte Legislaturperiode hat gezeigt, dass die EU auch in diesem Bereich Rahmenbedingungen definiert.

Ein Beispiel ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS). Das Gesetz muss zwar im Herbst noch einmal das Europäische Parlament passieren, das gilt aber als Formsache. Mit der Einführung des EHDS soll ein interoperabler, standardisierter Gesundheitsdatenraum geschaffen werden. Damit wird ein regulativer Rahmen für die Nutzung und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten geschaffen. Das soll sowohl die Versorgung der Versicherten verbessern, aber auch der Forschung ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Ein Bereich, in dem das neue Perspektiven schaffen kann, ist die Onkologie. Dass Krebserkrankte einen Nutzen in Datenauswertungen sehen, zeigt deren Bereitschaft, ihre Daten für die Forschung freizugeben: 97 Prozent der befragten Betroffenen einer Studie in Heidelberg waren bereit, ihre Behandlungsdaten für eine sekundäre Forschungsnutzung zur Verfügung zu stellen. Wir als TK begrüßen das Vorhaben, denn wir sehen in der Nutzung von Gesundheitsdaten enormes Potenzial.

Rahmensetzung auch für KI

Aber auch in einem der am stärksten boomenden Bereiche hat die EU einen Rahmen geschaffen: beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Mit dem EU AI Act soll dieser in den EU-Staaten reguliert werden. Einerseits zum Schutz von Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, andererseits sollen aber auch Chancen und Transparenz geschaffen werden. Da auch im Gesundheitswesen immer häufiger KI-Anwendungen zum Einsatz kommen, hat das Gesetz direkt Einfluss auf diese Branche. Zukünftig werden die Anwendungen dabei in vier Stufen eingeteilt:

Unannehmbares Risiko:

Diese Anwendungen sind verboten.

Hochriskante Anwendungen:

Für diese, beispielsweise in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Beschäftigung oder Justiz, gelten strenge Anforderungen - beispielweise Risikoanalysen oder menschliche Aufsicht.

Begrenzte oder minimal riskante Anwendungen:

Zu diesen zählen beispielsweise Chatbots oder Assistenzsysteme. Hier soll es vor allem Pflichten zur Transparenz geben.

Minimales Risiko:

Für diese Anwendungen, beispielsweise Spam-Filter in Mails von Personalabteilungen, gibt es kaum zusätzliche Regularien.

Sowohl der EHDS als auch der EU AI Act zeigen, dass das Europäische Parlament und die EU immer wieder Einfluss auf die Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten haben. Daher spielt die Europawahl auch aus gesundheitspolitischer Sicht eine wichtige Rolle.