Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2024
Zum 1. Juli 2024 wurden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Die neuen Werte wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dabei kam es zunächst zu einem Fehler, der nun berichtigt wurde.
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich immer zum 1. Juli angepasst (Neuregelung § 850c Abs. 4 ZPO seit 2021). Ihre Höhe richtet sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.
Bundesgesetzblatt: Tabelle musste korrigiert werden
Arbeitgeber müssen die unpfändbaren Beträge nicht selbst ausrechnen, sondern können diese der Pfändungstabelle entnehmen, die immer rechtzeitig zum Stichtag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Dabei kam es jedoch dieses Jahr zu einem Fehler in der Tabelle, die im Bundesgesetzblatt am 16. Mai 2024 veröffentlicht wurde:
Wenn Unterhaltspflicht besteht, erhöht sich der Betrag ab 1. Juli 2024 um 561,43 Euro monatlich (bis 30.06.2024: 527,76 Euro). In der fehlerhaften Tabelle stand stattdessen der falsche Wert von 560,90 Euro. Dieser Wert wurde inzwischen korrigiert.
Alle Pfändungsfreigrenzen in einer Übersicht
Die korrekten und vollständigen Pfändungstabellen finden Sie hier:
oder auf der Seite gesetze-im-internet.de
Was sich auf die Pfändungsfreigrenze auswirkt: Nettolohn und Unterhaltspflicht
Durch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und -nehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten wie z. B. die Miete, Essen und Strom zahlen können.
Der monatliche unpfändbare Grundbetrag liegt noch bis zum 30. Juni 2024 bei 1.402,28 Euro und wird ab 1. Juli 2024 auf 1.491,75 Euro erhöht.
Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin auch gesetzliche Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen möglich sein.
Das bedeutet: Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nicht nur nach dem Nettolohn - entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht. Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag.
Pfändungsschutz: Welcher Teil des Lohns darf nicht gepfändet werden?
Auch weitere Lohnanteile sind von der Pfändung ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel: Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen. Es gelten außerdem Sonderregelungen, sobald Unterhaltszahlungen vollstreckt werden müssen. Die Regelungen zum Pfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung festgehalten ( § 850 ff. ZPO ).
Wie lange gelten die Pfändungsfreigrenzen?
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025.
Weitere Infos
Möchten Sie wissen, welche Fristen für Arbeitgeber gelten? Oder wann eine Lohnpfändung rechtmäßig ist? Dann helfen Ihnen unsere häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema weiter.
Und in TK-Lex finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema in der Übersicht Pfändung von Lohn und Gehalt .