Wenn bestimmte Materialien, Stoffe, Umwelteinflüsse oder mechanische Einwirkungen langfristig im Beruf auf uns einwirken, können wir krank werden. Man spricht dann von einer Berufskrankheit. Es gibt unterschiedliche Auslöser für eine Berufskrankheit.
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Typische Beispiele sind:
- Hautkrankheiten durch allergieauslösende Stoffe oder UV-Strahlung
- Schwerhörigkeit durch starken Lärm
- Erkrankungen der Wirbelsäule durch schwere Lasten
Es ist auch möglich, dass diese Erkrankungen erst viele Jahre später auftreten, wie die Asbesthose oder Blasen- und Hautkrebs. Psychische Erkrankungen zählen nicht zu den Berufskrankheiten.
Alle Berufskrankheiten finden Sie in der Berufskrankheitenliste in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung.
Bei Berufskrankheiten kommt die Gesetzliche Unfallversicherung für entstehende Behandlungskosten und Geldleistungen auf. Sie prüft individuell, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt:
Merkblätter zu Berufskrankheiten