Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoentgelts und ist damit höher als das Krankengeld (70 Prozent). Das Verletztengeld darf das Nettoentgelt nicht übersteigen. Verdienen Sie mehr als die vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestimmte Höchstgrenze, erhalten Sie 80 Prozent dieser Höchstgrenze. Die Höchstgrenze ist vom jeweiligen Unfallversicherungsträger abhängig.
Weitere Details
Vom Brutto-Verletztengeld werden die halben Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Die andere Hälfte für Renten- und Pflegeversicherung wird vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger gezahlt.
Das Verletztengeld wird nach den gleichen Regeln wie das Krankengeld berechnet. Bei der Berechnung werden auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie steuerfreie Zuschläge berücksichtigt, zum Beispiel Feiertags- und Nachtzuschläge.