You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Sowohl der Arbeitgeber als auch behandelnde Ärzt:innen sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Auch wir können einen Verdacht weitergeben. Außerdem können Sie selbst den Verdacht auf eine Berufskrankheit an die Gesetzliche Unfallversicherung melden.

Weitere Details

Im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv) finden Sie mehr Informationen darüber, wie Sie den Verdacht einer Berufskrankheit melden.