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Kontakt

Es muss einen Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem ausgeübten Beruf geben. Zudem muss die Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgelistet sein. Die Gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) ist dafür zuständig, die Krankheit als Berufskrankheit festzustellen und anzuerkennen.

Weitere Details

Dafür wird ein Feststellungsverfahren eingeleitet. Sie bekommen danach einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Hinweis: Es kann mehrere Monate dauern, bis der Unfallversicherungsträger Ihren Fall geprüft und geklärt hat. Bis dahin übernehmen wir alle Leistungen.