Verletztengeld ist eine sogenannte "Entgeltersatzleistung" und mit dem Krankengeld vergleichbar. Allerdings ist das Verletztengeld höher. Die Kosten für das Verletztengeld trägt die Gesetzliche Unfallversicherung. Wir als Krankenkasse zahlen das Verletztengeld dann im Auftrag der Unfallversicherung an unsere Versicherten aus.
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Sie haben Anspruch auf Verletztengeld, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung arbeitsunfähig sind. Außerdem können erwerbstätige Eltern Verletztengeld beziehen, deren Kind (jünger als 12 Jahre) sich zum Beispiel in der Kita verletzt hat. Auch während einer medizinischen Reha nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.