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Kontakt

Bei anerkannten Berufskrankheiten kommt die Gesetzliche Unfallversicherung für entstehende Behandlungskosten und Geldleistungen auf. 

Weitere Details

Für Leistungen und Aufwendungen, die wegen einer anerkannten Berufskrankheit entstehen, müssen Sie nicht zuzahlen. Wenn Sie schon zugezahlt haben, können Sie sich das Geld vom zuständigen Unfallversicherungsträger erstattet lassen.

Wenn nur der Verdacht einer Berufskrankheit besteht, können Ihnen der Unfallversicherungsträger und Ihr Arbeitgeber vorbeugende Maßnahmen anbieten (medizinisch oder präventiv). Diese gehen über den regulären Arbeitsschutz hinaus.