Impfung gegen Kinderlähmung
Kinderlähmung, auch Poliomyelitis oder kurz Polio genannt, wird von Polioviren hervorgerufen. Bei Ungeimpften befällt das Virus die muskelsteuernden Nervenzellen des Rückenmarks und kann zu bleibenden Lähmungserscheinungen bis hin zum Tod führen.
Die Impfung
Art des Impfstoffes
Als Impfstoff empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) nur den Totimpfstoff, der in einen Muskel gespritzt wird. Der Totimpfstoff besteht aus abgetöteten Poliomyelitis-Viren (inaktivierte Poliomyelitis-Vakzine, IPV), die die Krankheit nicht mehr auslösen können.
Die früher übliche Schluckimpfung gegen Kinderlähmung mit abgeschwächten Lebendviren wird seit 1998 von der STIKO nicht mehr empfohlen. Der Grund ist ein, wenn auch sehr geringes, Infektionsrisiko.
Die Impfung gegen Polio wird auch in Kombination mit anderen Impfstoffen angeboten.
Wirksamkeit
Nur bei vollständiger Grundimmunisierung und mindestens einer Auffrischimpfung ist man in der Regel gegen Kinderlähmung geschützt.
Nebenwirkungen
Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Nur selten treten Müdigkeit, Abgeschlagenheit und leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Kopf- und Gliederschmerzen, Kreislaufbeschwerden sowie Magen-Darm-Beschwerden auf. Zu allergischen Reaktionen kommt es lediglich in Einzelfällen.
Wer sollte sich gegen Polio impfen lassen und wann?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Impfung gegen Polio allen Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen empfohlen.
Die Grundimmunisierung erfolgt in der Regel zwischen dem dritten und vierzehnten Lebensmonat mit vier Impfungen. Und zwar erhalten Säuglinge im Alter von zwei, drei und vier Monaten sowie im Alter von elf bis 14 Monaten eine Dosis der Grundimmunisierung.
Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) zwischen dem 15. Lebensmonat und dem Alter von sechs Jahren.
Bei monovalenter Anwendung, also bei Verabreichung des Polio-Einzelimpfstoffs, beziehungsweise bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im vollendeten dritten Lebensmonat entfallen.
Eine Auffrischimpfung erfolgt im Alter von neun bis 17 Jahren.
Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung beziehungsweise ohne einmalige Auffrischimpfung erhalten die betroffenen Personen den Polio-Impfstoff entsprechend den Angaben des Herstellers. Ausstehende Impfungen der Grundimmunisierung werden mit dem Polio-Impfstoff nachgeholt.
Als vollständig immunisiert gelten:
- Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben
- Erwachsene, die gemäß den Angaben des Impfstoff-Herstellers grundimmunisiert wurden und eine Auffrischimpfung erhalten haben
Medizinische Empfehlung für die Impfauffrischung - über TK-Gesundheitskarte
Eine routinemäßige Auffrischung der Polio-Impfung wird nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr empfohlen. Ausnahmen bilden Personen mit den folgenden vorliegenden Indikationen für eine Auffrischimpfung:
- Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Polio ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen:
- Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber
- Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:
- Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, Verdachtsproben beziehungsweise krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist)
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zur Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.
Auffrischimpfung als Reiseschutz bei privaten Auslandsreisen - über TK-Gesundheitskarte
Reisenden in Regionen mit Infektionsrisiko wird entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Auffrischimpfung geraten, laut STIKO sofern die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle epidemiologische Situation zu informieren:
Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung: