Die Kosten für das ärztliche Honorar erstatten wir Ihnen vollständig, für den Impfstoff zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Ihre Zuzahlung wird durch die TK beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht.
Weitere Details
In Westfalen-Lippe, Nordrhein und Sachsen rechnen die Praxen die Kosten bereits über die Versichertenkarte mit uns ab. Bitte sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bereits vor der Impfung darauf an.
Haben Sie eine Privatrechnung für das ärztliche Impfhonorar und eine Apothekenrechnung für den Impfstoff erhalten, erstatten wir Ihnen anschließend die Kosten.
Beratungen zu reisemedizinischen Fragen, zum Beispiel zum Klima oder zur Ernährung im Reiseland zahlen Sie selbst.
Rechnung online übermitteln
Besonders bequem können Sie die erforderlichen Unterlagen über "Meine TK" oder die TK-App einreichen. Sie benötigen dafür
- die ärztliche Verordnung,
- die Rechnung für den Impfstoff und
- die Rechnung über das ärztliche Honorar.
Rechnung für Impfungen online einreichen
Mit der TK-App können Sie die Unterlagen auch einfach von unterwegs verschicken. Einfach fotografieren - hochladen - abschicken. Mehr zu den Funktionen der TK-App lesen Sie hier:
Die TK-AppUnterlagen per Post an die TK senden
Senden Sie uns die oben genannten Unterlagen im Original zusammen mit Ihrer Bankverbindung an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Bitte geben Sie unbedingt mit an, dass es sich um Impfungen für eine private Auslandsreise handelt und in welches Land Sie reisen werden.
Beratungen zu reisemedizinischen Fragen, zum Beispiel zum Klima oder zur Ernährung im Reiseland, zahlen Sie jedoch selbst.
Auslandskrankenversicherung nicht vergessen
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung der Envivas, dem Kooperationspartner der TK, können Sie sich sehr gut absichern. Welcher Tarif für Sie am besten ist, erfahren Sie mit unserem Tarifberater Reise .