Ja, falls der Auslandsaufenthalt verpflichtend ist.
Legen Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Kopie der Studien- oder Prüfungsordnung vor, aus der die Verpflichtung für den Auslandsaufenthalt hervorgeht, dann werden die Kosten direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.