Impfung gegen Röteln
Röteln sind hochansteckend und treten vor allem bei Kindern auf. Aber auch für Schwangere kann die Viruserkrankung Risiken bergen. Mit einer rechtzeitigen Impfung können Sie sich und Ihr Umfeld schützen.
Röteln sind eine virale Infektionskrankheit, die oft als harmlose Kinderkrankheit gilt. Dennoch kann sie in bestimmten Fällen schwerwiegende Folgen haben, insbesondere für ungeborene Babys während der Schwangerschaft. Eine Infektion zeichnet sich durch typische Symptome wie Fieber, Hautausschlag und geschwollene Lymphknoten aus.
Obwohl die Erkrankung in den meisten Ländern aufgrund vorhandener Impfprogramme selten geworden ist, ist es wichtig, sich über die Krankheit und ihre Auswirkungen zu informieren und so sich und sein Umfeld zu schützen.
Die Impfung
Art des Impfstoffs
Bei dem Röteln-Impfstoff handelt es sich um einen Lebendimpfstoff . Das bedeutet, dass er aus abgeschwächten Viren hergestellt wird.
Die Impfung gegen Röteln ist in einem Kombinationsimpfstoff enthalten, der zusätzlich gegen Masern und Mumps (Bezeichnung MMR) sowie gegebenenfalls gegen Varizellen (Windpocken) schützt (Bezeichnung MMRV).
Wirksamkeit
Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt an, dass zwischen 90 und 100 Prozent der Geimpften bereits nach einer einmaligen Impfung vor Röteln geschützt sind. Um die Schutzwirkung zu erhöhen, wird eine zweite Impfung empfohlen.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Da die MMR-Kombinationsimpfstoffe seit ihrer Zulassung millionenfach verabreicht wurden, werden sie als allgemein sicher eingestuft und in der Regel gut vertragen.
Lokale Impfreaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle kommen in den ersten Tagen nach der Impfung häufiger vor, klingen aber meist nach einigen Tagen wieder ab. Auch können allgemeine Beschwerden auftreten, wie zum Beispiel
- Mattigkeit,
- Kopfschmerzen,
- Fieber,
- Magen-Darm-Beschwerden,
- Gelenkbeschwerden und
- ein leichter rötelntypischer Hautausschlag.
Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen oder anhaltende Gelenkentzündungen treten nur in seltenen Einzelfällen auf.
Wer sollte sich wann gegen Röteln impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Grundimmunisierung
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen alle Kinder die 1. Gabe MMR-Impfstoff im Alter von elf-14 Lebensmonaten und die 2. Gabe MMR-Impfstoff im Alter von 15-23 Lebensmonaten erhalten.
Da im selben Alter auch die Impfung gegen Varizellen empfohlen ist, kann für die zweite Impfung vorzugsweise MMR-Varizellen(MMRV)-Impfstoff verwendet werden.
Kommt ein Kind schon vor dem Alter von elf Monaten in eine Betreuungseinrichtung, kann die Impfung auch bereits ab neun Monaten erfolgen. In diesem Fall sollte die zweite Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres stattfinden, da im ersten Lebensjahr die im kindlichen Blut vorhandenen Antikörper der Mutter die Impfviren neutralisieren können.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher keine Röteln-Impfung erhalten haben oder deren Impfstatus unklar ist, sollten entsprechend der SI-RL des G-BA zweimal mit einem MMR-Kombinationsstoff geimpft werden.
Bei Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher lediglich eine Röteln-Impfung erhalten haben, sollte eine weitere MMR-Kombinationsimpfung erfolgen.
Besondere Bestimmungen für eine Schwangerschaft
Da Röteln sowohl für die schwangere Frau als auch für das ungeborene Kind gefährlich sein können, sollten Frauen im gebärfähigen Alter vor Beginn der ersten Schwangerschaft zweimal geimpft sein. Außerdem ist es wichtig, dass zwischen Impfung und Schwangerschaft mindestens ein Monat liegt.
Eine Impfung während der Schwangerschaft sollte möglichst vermieden werden. Falls währenddessen allerdings doch geimpft worden ist, ist dies kein Grund, die Schwangerschaft abzubrechen.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die einem erhöhten beruflichen Röteln-Risiko ausgesetzt sind oder kleine Kinder anstecken könnten, sollten entsprechend der SI-RL des G-BA und der Ständigen Impfkommission (STIKO) ebenfalls gegen Röteln geimpft werden.
Dazu zählen nach 1970 geborene Personen in folgenden Bereichen (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende und ehrenamtliche Mitarbeitende):
- Medizinische Einrichtungen, z. B. Krankenhäuser und ärztliche Praxen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe in der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der unmittelbaren Schwangerenbetreuung
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege wie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der unmittelbaren Schwangerenbetreuung
- Gemeinschaftseinrichtungen, bspw. Kindertagesstätten, Schulen und Ferienlager
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbenden, Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedelnden
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Bedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme verantwortlich:
- Gezielte Tätigkeiten mit dem Rötelnvirus
- Forschungseinrichtungen oder Laboratorien:
- regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien
- Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen:
- Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen
- Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern
Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber am besten bereits vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da sie beziehungsweise er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.