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Im Zuge der Vorsorgeuntersuchungen kontrolliert Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme auch Ihre Blut- und Urinwerte. Ziel der Messungen ist es, Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und so die Entwicklung Ihres Kindes optimal zu fördern. Sollten Sie oder Ihr Kind sich mit einer Infektionserkrankung anstecken oder Sie zum Beispiel Eisenmangel haben, kann Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme schnell handeln.

Wichtig:

Nicht alle Laboruntersuchungen gehören zu den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge . Die Überprüfung der Werte bestimmter Infektionserkrankungen wie Zytomegalie (Herpes-Viren) und Toxoplasmose oder die Untersuchung auf eine B-Streptokokken-Infektion zählen zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) . Die Kosten dafür können nur bei einem konkreten Verdacht durch die TK übernommen werden.

Ihr Anspruch - gesetzliche Leistungen

Im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge kann Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme zahlreiche Laboruntersuchungen veranlassen: 

  • Urinuntersuchung: Sollte in Ihrem Urin Zucker vorhanden sein, kann das auf einen Schwangerschaftsdiabetes hindeuten. Ein erhöhter Gehalt an weißen Blutkörperchen zeigt hingegen eine mögliche Entzündung an. Das Labor wird Ihren Urin außerdem auf eine Infektion mit Chlamydien untersuchen. Häufig haben Betroffene keinerlei Beschwerden. Daher ist es wichtig, dass die Infektion rechtzeitig erkannt und mit Antibiotika behandelt wird, um etwa einer Augen- oder Lungenentzündung Ihres Babys vorzubeugen.
  • Schwangerschaftsdiabetes : Sofern bei Ihnen bislang kein Diabetes mellitus festgestellt wurde, besteht ab der 25. Schwangerschaftswoche die Option eines Screenings auf Schwangerschaftsdiabetes. Durch den Blutzucker-gestützten Suchtest kann Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme die Erkrankung frühzeitig erkennen. Die anschließende Therapie kann verhindern, dass Ihr Kind zu früh auf die Welt kommt, unter einem vergrößerten Herz oder verdickten Herzwänden (Kardiomyopathie) oder unter Atemnot leidet. Dieses Screening ist freiwillig.
  • Rote Blutkörperchen: Mit dem sogenannten Hämoglobin-Wert wird überprüft, ob Sie unter einer Blutarmut leiden. Um zu verhindern, dass diese das Wachstum Ihres Babys beeinträchtigt, kann Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme die Ursache weiter eingrenzen und bei Bedarf ein Eisenpräparat verordnen oder ein Nahrungsergänzungsmittel empfehlen.
  • Blutgruppe: Ihre Blutgruppe wird in Ihrem Mutterpass vermerkt. Mit der Bestimmung des Rhesusfaktors wird außerdem kontrolliert, ob Sie im Laufe der Schwangerschaft Antikörper gegen das Blut Ihres Kindes bilden könnten.
  • Antikörper: Weitere Tests auf irreguläre Antikörper in Ihrem Blut zeigen, ob solche Antikörper vorliegen, die sich ungünstig auf Ihre Schwangerschaft auswirken könnten.
  • HIV (Human Immunodeficiency Virus): Wird eine HIV-Infektion während der Schwangerschaft nicht behandelt, kann sich das Virus auf Ihr Kind übertragen. Medikamente können das Risiko einer Ansteckung deutlich minimieren. Es liegt bei Ihnen, ob Sie sich auf eine HIV-Infektion testen lassen möchten. Das Testergebnis wird vertraulich behandelt und nicht in Ihren Mutterpass eingetragen.
  • Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung: Besitzen Sie den Rhesusfaktor negativ, gibt es heute die Möglichkeit, auch den Rhesusfaktor Ihres Kindes vor der Geburt zu bestimmen und eine unter Umständen unnötige Therapie zu vermeiden. Die Kosten für diese Untersuchung trägt die TK. Bei Mehrlingsschwangerschaften ist die vorgeburtliche Bestimmung des Rhesusfaktors derzeit allerdings noch nicht möglich. 

Was bedeutet der Rhesusfaktor?

Ihre Blutgruppe ist angeboren, genauso wie die Ihres Kindes. Tragen Sie das Rhesus-Antigen auf den roten Blutkörperchen, ist Ihr Rhesusfaktor positiv. Ist dieses Antigen nicht vorhanden, ist Ihr Rhesusfaktor entsprechend negativ. In diesem Fall kann der Kontakt mit dem Blut eines Rhesus-positiven Kindes zu Komplikationen führen: Dann kann Ihr Körper Antikörper bilden, die die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen können. Daher wird bei allen werdenden Müttern mit Rhesusfaktor negativ eine vorbeugende Anti-D-Prophylaxe angeraten, obwohl 30 bis 40 Prozent von ihnen ein Rhesus-negatives Baby bekommen - in diesen Fällen wäre die Behandlung nicht notwendig gewesen.

Die folgenden Infektionen sind für einen gesunden Menschen in der Regel ungefährlich. Während der Schwangerschaft können sie jedoch die Gesundheit Ihres Kindes gefährden:

  • Röteln : Auch wenn Sie in Ihrem Leben bereits eine Röteln-Infektion überstanden haben oder gegen die Erkrankung geimpft wurden, wird Ihr Blut auf Röteln-Antikörper untersucht. Das ist wichtig, da die Erreger die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Babys negativ beeinflussen können.
  • Syphilis : Mit einem sogenannten Lues-Such-Reaktions-Test wird Ihr Blut auf eine Infektion mit der Geschlechtskrankheit Syphilis untersucht. Da sich auch Ihr Kind über die Plazenta mit dem Bakterium infizieren kann, erhalten Sie bei einem positiven Testergebnis Antibiotika.
  • Hepatitis B : Das Hepatitis-B-Virus greift die Leber an und kann dazu führen, dass sich diese entzündet. Auch wenn Sie gegen das Virus geimpft sind, wird Ihr Blut auf Virusbestandteile und Antikörper untersucht. In der Regel wird das Virus nicht während der Schwangerschaft, sondern erst durch direkten Blutkontakt bei der Geburt auf Ihr Kind übertragen. Deshalb erfolgt die Untersuchung erst nach der 32. Schwangerschaftswoche. Ist das Ergebnis positiv, kann Ihr Kind sofort nach der Geburt geimpft und so eine lebensbedrohliche Infektion verhindert werden.

Zeitplan für die Untersuchungen:

Die meisten Werte werden im Rahmen der Erstuntersuchung zur Schwangerschaftsvorsorge ermittelt.
Folgende Werte werden während der Schwangerschaft erneut überprüft:

  • Alle vier Wochen beziehungsweise nach dem siebten Monat alle zwei Wochen: Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Infektionen sowie Hämoglobinbestimmung
  • 16. bis 17. Schwangerschaftswoche: erneuter Röteln-Antikörpertest für Schwangere ohne Immunschutz
  • 24. bis 27. Schwangerschaftswoche: erneuter Antikörper-Suchtest 
  • Diese Werte werden erst im weiteren Verlauf Ihrer Schwangerschaft ermittelt:
  • 25. bis 28. Schwangerschaftswoche: Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
  • Ab der 32. Schwangerschaftswoche: Untersuchung auf eine Hepatitis-B-Infektion
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