Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes hängt unter anderem davon ab, was Sie beruflich machen. Die verschiedenen Varianten erklären wir im Folgenden.
Weitere Details
Arbeitnehmerin, Auszubildende, freiwillig gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld oder geringfügig Beschäftigte
Sie erhalten täglich bis zu 13 Euro von der TK. Die Differenz zu Ihrem Nettogehalt stockt Ihr Arbeitgeber auf.
Ich bin Beamtin
Beamtinnen bekommen kein Mutterschaftsgeld, weil ihnen die volle Besoldung innerhalb der Schutzfrist zusteht. Mutterschaftsgeld gibt es nur dann, wenn aufgrund von Elternzeit oder Nebentätigkeit Einnahmen während der Schutzfrist entfallen.
Ich bin familienversichert
Familienversicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, können Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Mutterschaftsgeld beantragen. Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.
Ich bin noch in Elternzeit und erneut schwanger.
Wenn Sie vorher Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatten, steht Ihnen von uns das Mutterschaftsgeld erneut zu.
Gut zu wissen:
Als Arbeitnehmerin haben Sie die Möglichkeit, die Elternzeit zu beenden, um die Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen (vor Schutzfristbeginn). Mit dem Ende der Elternzeit haben Sie auch einen Anspruch auf den Zuschuss des Arbeitgebers.
Ich bin selbstständig
Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld haben. Sie erhalten 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, bekommen also Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Hinweis:
Beziehen Sie auch während der Schutzfrist Arbeitseinkommen, ruht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In diesem Fall benötigen wir, neben dem Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (Muster 3), eine schriftliche Angabe über den Zeitraum von Ihnen.
Ich habe mehrere Arbeitgeber (auch Minijobs)
Auch hier erhalten Sie höchstens 13 Euro täglich von uns. Ihre Arbeitgeber zahlen anteilig die Differenz zu Ihren jeweiligen Nettogehältern.
Ich beziehe Arbeitslosengeld
Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Wenn Sie nebenbei in einem Minijob arbeiten, erhalten Sie auch daraus Mutterschaftsgeld von der TK bis höchstens 13 Euro täglich.
Ich beziehe Bürgergeld
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, es sei denn, Sie arbeiten nebenbei. Dann erhalten Sie unseren Zuschuss bis höchstens 13 Euro am Tag aus der Beschäftigung. Ihr Arbeitgeber stockt die Differenz zum Nettogehalt auf.
Ich studiere und arbeite nebenbei
Auch Sie können unter Umständen Mutterschaftsgeld erhalten. Hier übernehmen wir bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zu Ihrem Nettogehalt stockt Ihr Arbeitgeber auf.
Unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, lesen Sie in der Frage "Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?"