You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Zwischen Befruchtung der Eizelle und Geburt Ihres Kindes liegen gewöhnlich 40 Wochen, in denen Ihr Ungeborenes in Ihrem Bauch heranwächst. In dieser spannenden Zeit sind im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge  etwa zehn reguläre Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Denn an erster Stelle steht ab jetzt, dass Sie und Ihr Baby gesund sind - und es auch bleiben.

Die Erstuntersuchung

Sobald Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Sie selbst die Schwangerschaft festgestellt haben, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für die Erstuntersuchung im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge. Diesen können Sie auch bei Ihrer Hebamme  wahrnehmen.

Wer darf meine Schwangerschaft betreuen?

Auch eine Hebamme kann und darf die Schwangerschaftsvorsorge, mit Ausnahme der vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen, durchführen. Die Entscheidung, ob Sie Ihre Schwangerschaft von einer Hebamme oder von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt begleiten lassen möchten, liegt dabei ganz bei Ihnen. 

Die Erstuntersuchung beinhaltet:

  • Ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Waren Sie schon einmal schwanger? Dann bringen Sie am besten Ihren Mutterpass mit. Außerdem sprechen Sie gemeinsam über eine mögliche Impfung gegen Grippe und Keuchhusten. Hier empfiehlt es sich, den Impfpass mitzubringen, da bei der Erstuntersuchung auch Ihr Impfstatus abgefragt wird.
  • Eine körperliche Untersuchung, bei der Sie unter anderem auf verschiedene bakterielle Erkrankungen wie zum Beispiel eine Chlamydien-Infektion untersucht werden. Bei dieser Gelegenheit müssen Sie auch etwas Urin abgeben.

    Außerdem wird Ihre Gynäkologin, Ihr Gynäkologe oder Ihre Hebamme Ihnen etwas Blut abnehmen und es im Labor auf Antikörper, etwaige Geschlechtskrankheiten sowie gegebenenfalls HIV (Humanes Immundefizienz-Virus) untersuchen lassen. 

    Weiterhin wird Ihr Blutdruck gemessen, Ihr Gewicht kontrolliert und der Stand Ihrer Gebärmutter ertastet. Nehmen Sie die Erstuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt wahr, wird außerdem ein vaginaler Ultraschall zur Bestätigung der Frühschwangerschaft durchgeführt.

Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme Ihnen Ihren Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für die Schwangerschaft und die Geburt wichtig sind. Zum Beispiel werden im Mutterpass die Untersuchungsergebnisse, relevante Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Geburtstermin und  verlauf und schließlich auch die ersten Angaben zu Ihrem Baby festgehalten. Ihr Mutterpass ist in den nächsten Monaten eines Ihrer wichtigsten Dokumente. Tragen Sie ihn am besten immer bei sich oder nutzen Sie die digitale Version  auf Ihrem Smartphone.

Die weiteren Vorsorgetermine finden in den ersten sieben Monaten der Schwangerschaft alle vier Wochen, danach alle zwei Wochen statt. Dabei wird Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme weitere Untersuchungen  durchführen. Zu den Leistungen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören außerdem:

  • Drei Ultraschalluntersuchungen im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel. Diese kann ausschließlich Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt durchführen, nicht aber Ihre Hebamme.

    Mithilfe des Ultraschalls kann Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt überprüfen, wie sich Ihr Kind entwickelt, wie groß es ist, wie es in Ihrem Bauch liegt und ob Sie sich gegebenenfalls über mehr als ein Kind freuen dürfen. Außerdem wird die Lage des Mutterkuchens überprüft. Im Zuge der ersten Ultraschalluntersuchung kann auch schon der ungefähre Entbindungstermin bestimmt werden.

    Schön zu hören: Bereits beim ersten Ultraschalltermin, der zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche stattfindet, können Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt den Herzschlag Ihres Kindes auf dem Ultraschall ansehen.
  • Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat wird Ihnen außerdem ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes angeboten. In der Regel machen Sie dafür einen Glukosetoleranz-Test, bei dem überprüft wird, wie Ihr Körper auf größere Mengen Traubenzucker reagiert.

Gut zu wissen

Sowohl Ihre Ärztin oder Ihr Arzt als auch Ihre Hebamme können Ihnen hilfreiche Tipps zum Thema Mundgesundheit und für eine optimale Ernährung  während der Schwangerschaft geben. So bekommt Ihr Kind alles, was es für eine gesunde Entwicklung benötigt.

Zusatzleistungen im Blick

Heute existieren zahlreiche Untersuchungsmethoden, mit denen Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt mögliche Gefahren für Mutter und Kind erkennen und frühzeitig behandeln kann.

Die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Im Fall einer Risikoschwangerschaft können engmaschigere Kontrolltermine und weitere Untersuchungen notwendig werden. Aufgrund der medizinischen Indikation werden diese dann ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Ansonsten zählen alle Leistungen, die über die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL ).

Rundum gut beraten

Mit Ihrer Schwangerschaft beginnt ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Dass Sie in dieser Zeit viele Fragen umtreiben, ist verständlich - schließlich wünschen Sie sich nur das Beste für Ihr Kind. Nutzen Sie die Vorsorgetermine auch dazu, all Ihre Fragen zu stellen. Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme kann sie ausführlich beantworten und Ihnen viele Ängste nehmen.

Eine Schwangerschaft stellt Ihren Körper vor neue Herausforderungen. Besonders in den ersten drei Monaten arbeitet er auf Hochtouren, um sich auf die neue Situation einzustellen. Sprechen Sie unbedingt darüber, wenn Sie unter typischen Begleiterscheinungen wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Sodbrennen oder Blasenschwäche leiden. Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt kann Sie zu unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten wie zum Beispiel Schwangerschaftsgymnastik umfassend beraten. Keinesfalls müssen Sie die Beschwerden während der Schwangerschaft einfach ertragen.

Tipps für eine entspannte Schwangerschaft

Besonders in der ersten Schwangerschaft kommt viel Neues auf Sie als werdende Mutter zu. Zwischen den zahlreichen Terminen den Überblick zu behalten, kann zu einer echten Herausforderung werden. Mit der Babyzeit-App  Ihrer TK können Sie sich zurücklehnen: Von nützlichen Tipps zur jeweiligen Schwangerschaftswoche bis zum praktischen Terminplaner haben Sie alle relevanten Informationen stets griffbereit. 

Achten Sie außerdem darauf, sich regelmäßig zu entspannen. Wenn Sie sich rundum wohlfühlen, können Sie die Entwicklung Ihres Babys positiv beeinflussen und ermöglichen ihm einen guten Start ins Leben. In Geburtsvorbereitungskursen können Sie das gezielt lernen. Mit der TK-Gesundheitskurssuche  finden Sie außerdem viele Kurse zur Stressbewältigung in Ihrer Nähe, zum Beispiel Schwangerschafts-Yoga. So können Sie die Zeit Ihrer Schwangerschaft in vollen Zügen genießen.

Für Vorsorgetermine von der Arbeit freistellen lassen

Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Sie auch während Ihrer Arbeitszeit die gesetzlich bezahlten Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen dürfen. Eine Auswirkung auf Ihren Verdienst darf dies nicht haben. Allerdings sollten Sie - wenn möglich - Rücksicht auf die betrieblichen Interessen nehmen und Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben. Vielleicht können Sie die Termine auch problemlos außerhalb Ihrer Arbeitszeiten wahrnehmen. 

#THEMEN