Brust- und Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung
Die Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt oder der Frauenärztin wird ab dem Alter von 20 Jahren einmal jährlich von der Techniker bezahlt. Die Untersuchung des äußeren und inneren Genitales sowie die Abstrichuntersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals gehören für viele Frauen zur Routine. Ab 30 Jahren ist es ebenfalls möglich, bei der jährlichen Krebsvorsorge in der gynäkologischen Praxis die Brust und Achselhöhlen abtasten zu lassen. Ab 35 Jahren kann alle drei Jahre eine kombinierte Abstrichuntersuchung vorgenommen werden.
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