You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Kern der gynäkologischen Krebsfrüherkennung ist der sogenannte PAP-Test , auch Muttermund- oder Portioabstrich genannt. Mit seiner Hilfe sollen krankhafte Zellen am Gebärmutterhals aufgespürt und behandelt werden. Auf diese Weise soll der Krebs keine Chance bekommen sich zu entwickeln. 

Untersuchung des Gebärmutterhalses 

Ihre Frauenärztin wird Sie zunächst nach Ihren Beschwerden und möglichen Risikofaktoren befragen. Allgemein gehören zu den Untersuchungsschritten: 

  • ein Zellabstrich (PAP-Test)
  • eine Tastuntersuchung 

Ihr Frauenarzt tastet mit dem Finger über die Scheide die Gebärmutter auf mögliche Veränderungen ab. Gleichzeitig tastet sie mit der anderen Hand von außen über die Bauchdecke. Für den PAP-Test werden mit einem Spatel oder einer Bürste einige Zellen vom Muttermund und Gebärmutterhalskanal entnommen. Im Labor wird dieser Zellabstrich unter dem Mikroskop auf Gewebeveränderungen hin untersucht und nach PAP-Gruppen bewertet. Dabei wird untersucht, ob sich Zellen krankhaft verändert haben. Alternativ zum konventionellen PAP-Test gibt es auch ein sogenanntes Dünnschichtverfahren. Hier wird der Abstrich mit einer speziellen Flüssigkeit ausgewaschen, um so die Gebärmutterhalszellen besser beurteilen zu können. 

Bei Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs kann Ihre Frauenärztin weitere Untersuchungen durchführen:

  • HPV-Test zum Nachweis von Humanen Papillomviren 
  • Gebärmutterhalsspiegelung (Kolposkopie)
  • gezielte Gewebeentnahme von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals (Biopsie)
  • kegelförmige Ausschneidung des Gebärmutterhalses (Konisation)  

Stellt Ihr Frauenarzt einen Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs fest, wird in der Regel eine Gebärmutterhalsspiegelung durchgeführt, bei der gezielt Gewebe vom Gebärmutterhals entnommen wird. Bei einer Kolposkopie erweitert Ihre Frauenärztin die Scheidenwände mit einem Metallspatel, dem Spekulum . Vor der Scheide positioniert sie ein spezielles Untersuchungsmikroskop, das sogenannte Kolposkop. Damit kann sie die Scheide und den Muttermund beleuchten und vergrößern. Gewebedefekte, Geschwülste und Blutungen werden sichtbar. Außerdem betupft Ihr Frauenarzt die Schleimhaut des Gebärmutterhalses mit speziellen Flüssigkeiten, um krankhafte Zellen besser erkennen zu können.

HPV-Test: Teil Ihrer gesetzlichen Krebsfrüherkennung ab 35 

Ihre Frauenärztin kann einen HPV-Test durchführen, wenn ein unklarer oder auffälliger PAP-Befund vorliegt. Hier wird der Zellabstrich im Labor auf Humane Papillomviren hin untersucht. Sind Sie 35 Jahre oder älter, wird dieser Test in Kombination mit einer Abstrich-Untersuchung zum Screening eingesetzt. Diese Untersuchung erfolgt dann im Abstand von drei Jahren. Sind Sie jünger, können Sie zwar häufiger mit HP-Viren infiziert sein, bei Ihnen heilt eine Infektion aber vergleichsweise schneller ab.  

Gynä­ko­lo­gi­sche Krebs­vor­sorge

Inhalte werden geladen

Auffälliger PAP-Befund: Kein Grund zur Sorge

Ein auffälliger PAP-Befund ist keine Krebsdiagnose. Er weist lediglich darauf hin, dass das Risiko für Gebärmutterhalskrebs erhöht ist, weil Krebsvorstufen vorliegen können. Gynäkologen unterscheiden beim Abstrich fünf Befundgruppen: 

  • Pap I: Hier sind die Zellen normal und gesund.
  • Pap II: Leichte Zellveränderungen sind vorhanden, aber ohne Verdacht auf Krebs oder Krebsvorstufen.
  • Pap III: Dies ist ein unklarer Befund, bei dem weitere Untersuchungen notwendig sind.
  • Pap IV: Krebsvorstufen oder Krebs sind möglich, aber zur sicheren Diagnose sind noch weitere Untersuchungen notwendig.
  • Pap V: Hier wurden Zellen eines bösartigen Tumors gefunden und eine Krebsdiagnose ist sehr wahrscheinlich.

Ist bei Ihnen die Zellveränderung nicht sehr ausgeprägt, kann sich das Gewebe von allein wieder normalisieren. Eine Behandlung ist zunächst nicht notwendig. Wichtig ist dann, dass Sie regelmäßige Kontrollen wahrnehmen, bei denen Ihr Frauenarzt gegebenenfalls ergänzende Tests durchführt. 

Tipp:

Während Ihrer Menstruationsblutung sind die Zellen schlechter zu untersuchen. Vereinbaren Sie daher einen Vorsorgetermin, der möglichst eine oder zwei Wochen nach Ihrer Regelblutung liegt.