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Die Impfung

Art des Impfstoffes

Der Lebendimpfstoff enthält eine abgeschwächte und ungefährliche Variante des Windpocken-Virus.

Wirksamkeit

Bei mehr als 95 Prozent der Geimpften bildet der Körper Abwehrstoffe (Antikörper) gegen die Erreger.

Nebenwirkungen

Sehr häufig kommt es an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen.

Nach Lebendimpfungen treten mitunter Symptome auf, die in schwach ausgeprägter Form der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. So können bei circa zehn Prozent der Geimpften eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung auftreten. Gelegentlich kommt es ein bis vier Wochen nach der Impfung zu Fieber und einem kurzzeitigen Hautausschlag. Immungeschwächte Personen sind häufiger von diesen Impfreaktionen betroffen. Sie sollten daher in der Regel keine Varizellen-Impfung erhalten.

Sehr selten sind allergische Reaktionen zu beobachten. Über allergische Sofortreaktionen, Herpes zoster, auch Gürtelrose genannt, oder Pneumonien, also Lungenentzündungen, wird in Einzelfällen berichtet.

Wer sollte sich gegen Varizellen impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt, die Grundimmunisierung mit der Varizellenimpfung vorzugsweise im Alter von elf bis 14 Monaten zu beginnen. Die zweite und letzte Impfdosis sollte vor Ende des zweiten Lebensjahres gegeben werden.

Bei der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen sollte - bis zum Vorliegen weiterer Daten - die Gabe der Masern-, Mumps- und Röteln (MMR)-Impfung einerseits und der Varizellen-Impfung andererseits an verschiedenen Körperstellen erfolgen.

Die zweite Impfung gegen MMRV kann dann bevorzugt mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.

Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) zwischen dem Alter von zwei Jahren bis zum Alter von 17 Jahren.

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Ungeimpften Erwachsenen, bei denen keine spezifischen Antikörper im Blut nachgewiesen werden können, empfiehlt die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Varizellen-Impfung bei besonderen gesundheitlichen Risiken, wie zum Beispiel

  • vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, in bestimmten Fällen auch unter immunsuppressiver Therapie (Grad 1),
  • bei Frauen mit Kinderwunsch (um eine Ansteckung des ungeborenen Kindes zu vermeiden),
  • bei schwerer Neurodermitis,
  • bei engem Kontakt zu Personen vor oder unter immunsuppressiver Therapie, vor oder nach Organtransplantation oder mit schwerer Neurodermitis.

Betroffene Personen erhalten zwei Dosen des monovalenten Impfstoffes, also eine Impfung nur gegen Windpocken-Erreger, nach Herstellerangaben, in der Regel im Abstand von mindestens vier bis sechs Wochen.

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Ungeimpfte Erwachsene, bei denen keine spezifischen Antikörper im Blut nachweisbar sind und die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Windpocken ausgesetzt sind, sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen. Dazu zählt:

  • Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen
    Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern);
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zur Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen. 

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