Impfung gegen Varizellen
Varizellen, auch Windpocken genannt, sind hochansteckend. Bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten des typischen Hautausschlags können erkrankte Personen andere infizieren. Während die meisten Erwachsenen in ihrer Kindheit Windpocken durchgemacht und so eine lebenslange Immunität entwickelt haben, kann heute eine Impfung vor der Erkrankung schützen.
Varizellen, auch Windpocken genannt, werden durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht und sind sehr ansteckend. Sie sind von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt übertragbar.
Oft bekommen Betroffene zu Beginn der Erkrankung Fieber, sind müde und fühlen sich unwohl. Danach entwickelt sich der charakteristische juckende Hautausschlag, meist im Gesicht und am Rumpf, aber auch Kopfhaut, Arme und Beine können betroffen sein. Die Bläschen enthalten anfangs eine ansteckende Flüssigkeit und trocknen nach einigen Tagen aus. Die sich bildende Kruste fällt anschließend ab und die Bläschen heilen in der Regel nach drei bis fünf Tagen aus.
Die Impfung
Art des Impfstoffs
Der Impfstoff gegen Varizellen ist ein Lebendimpfstoff . Das bedeutet, dass er abgeschwächte Viren enthält. Er ist als Einzel- oder Kombinationsimpfstoff verfügbar. Letzterer schützt neben Varizellen auch vor Masern , Mumps und Röteln (MMRV).
Wirksamkeit
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) sind bereits nach einer Impfung mehr als 95áProzent der Geimpften vor einer schweren Windpockenerkrankung geschützt. Mit der zweiten Dosis kann bei 95áProzent der Geimpften eine Erkrankung sogar ganz verhindert werden.
Herdenimmunität schützt
Liegen die Varizellen-Impfquoten in der Gesellschaft bei über 80 Prozent, entsteht ein Schutzeffekt nicht nur für Geimpfte, sondern auch für jene, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Dazu zählen Säuglinge, Schwangere und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Dieser indirekte Schutzmechanismus, oft als Herdenimmunität bezeichnet, ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Die Impfung wird in der Regel gut vertragen.
Impfreaktionen an der Einstichstelle wie Rötungen, Schwellungen und Schmerzen kommen in den ersten Tagen nach der Impfung öfter vor, klingen aber meist nach einigen Tagen wieder ab. Zusätzlich können allgemeine Symptome auftreten, zum Beispiel
- leichtes bis mittelstarkes Fieber,
- Kopf- und Gliederschmerzen,
- Müdigkeit,
- Unwohlsein,
- Hautausschlag und
- Reizbarkeit
Nebenwirkungen wie Fieberkrämpfe oder allergische Reaktionen treten nur in seltenen Einzelfällen auf.
Wer sollte sich wann gegen Varizellen impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Grundimmunisierung
Die Ständige Impfkommission (STIKO), die Grundimmunisierung bei kleinen Kindern mit der ersten Impfdosis im Alter von elf Monaten zu beginnen und mit der zweiten Dosis im Alter von 15 Monaten, spätestens jedoch vor Ende des zweiten Lebensjahres, abzuschließen.
Bei der ersten Impfung empfehlen die Expertinnen und Experten der STIKO, die MMR- und die Varizellen-Impfung getrennt voneinander zu geben. Die zweite Impfung kann dann mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
In der SI-RL des G-BA wird erwachsenen Personen, die seronegativ für Varizellen-Antikörper sind, bei denen also keine spezifischen Antikörper im Blut nachgewiesen werden können, empfohlen, sich bei besonderen gesundheitlichen Risiken impfen zu lassen:
- Frauen mit Kinderwunsch
- Vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
Außerdem wird empfänglichen Personen zu einer Impfung geraten. Empfänglich bedeutet, dass keine Impfung vorliegt und weder in der Anamnese noch bei Bluttests Antikörper nachgewiesen werden konnten:
- Personen mit schwerer Neurodermitis
- Personen mit engem Kontakt zu anderen Menschen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation oder zu Menschen mit schwerer Neurodermitis
Betroffene Personen erhalten zwei Dosen des monovalenten Impfstoffs, also eine Impfung nur gegen Windpocken-Erreger, in der Regel im Abstand von mindestens vier bis sechs Wochen.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Seronegative Erwachsene, die einem erhöhten beruflichen Windpocken-Risiko ausgesetzt sind, sollten sich nach der SI-RL des G-BA ebenfalls impfen lassen.
Dazu zählen (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende und ehrenamtliche Mitarbeitende) folgende Bereiche:
- Medizinische Einrichtungen, z. B. Krankenhäuser und ärztliche Praxen inkl. Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege wie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der unmittelbaren Schwangerenbetreuung
- Gemeinschaftseinrichtungen, bspw. Kindertagesstätten, Schulen und Ferienlager
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbenden, Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedelnden
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Bedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme verantwortlich:
- Gezielte Tätigkeiten mit dem Varizella-Zoster-Virus
- Forschungseinrichtungen oder Laboratorien:
regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien - Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern, ausgenommen Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Kindern:
Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Kindern - Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern:
Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern
Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber am besten bereits vor der Impfung zur Kostenübernahme an. Sie oder er ist nach der ArbMedVV verpflichtet, die Kosten der Impfung zu übernehmen.