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Kontakt

Bei Masern handelt es sich um eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch winzige Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen über die Atemluft übertragen wird. Ein bis drei Wochen nach der Ansteckung kommt es zuerst zu Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schnupfen oder einer Bindehautentzündung, danach tritt mit ein paar Tagen Verzögerung der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosa Flecken auf.

Bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten führt die Infektion zu Komplikationen wie einer Mittelohr- und Lungenentzündung oder zu Durchfallerkrankungen. In manchen Fällen kann es zu einer akuten Gehirnentzündung (Enzephalitis)  kommen und Jahre später in sehr seltenen Fällen zur sogenannten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) - einer Entzündung des Gehirns mit unaufhaltsamer Zerstörung der Gehirnzellen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung  gegen das Masernvirus.

Das Masernschutzgesetz: Was Sie als Eltern wissen sollten

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz: Bevor Ihr Kind eine Kindertagesstätte oder die Schule besuchen darf, sind Sie als Eltern demnach verpflichtet, nachzuweisen, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist. Kinder ab einem Jahr müssen entsprechend bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben, Kinder ab 24 Monaten mindestens zwei Impfstoffdosen. Alternativ können Sie eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Immunschutz gegen Masern vorlegen. Kinder ohne ausreichende Immunität können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. 

Die Impfung

Art des Impfstoffs

Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff , der aus abgeschwächten Masernviren hergestellt wird. Die Masernimpfung erfolgt in der Regel zusammen mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung), gegebenenfalls auch gegen Varizellen (Windpocken) (MMRV-Impfung).

Wirksamkeit

Um einen ausreichenden Impfschutz zu erreichen, ist für die Grundimmunisierung eine zweimalige Impfung erforderlich. Laut Robert Koch-Institut (RKI) liegt in Deutschland die Schutzwirkung nach der zweiten Impfung in der Regel bei 98 bis 99 Prozent. 

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

An der Einstichstelle kann es für ein bis drei Tage zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen, gelegentlich auch zu Schwellungen der umliegenden Lymphknoten. Darüber hinaus können vorübergehend eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Magen-Darm-Beschwerden oder Gelenkschmerzen auftreten.

Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen können Symptome auftreten, die in schwach ausgeprägter Form der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. So tritt nach der Masernimpfung bisweilen auch ein leichter Hautausschlag und gegebenenfalls Fieber auf. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend.

Nebenwirkungen sind selten. In manchen Fällen kann es bei Säuglingen und Kleinkindern zu einem Fieberkrampf kommen, der in der Regel folgenlos bleibt. In Einzelfällen verringert sich vorübergehend die Zahl der für die Blutgerinnung zuständigen Blutplättchen. Beobachtet wurden zudem Entzündungen unter anderem der Ohrspeicheldrüse. Allergische Reaktionen sind sehr selten.

Wer sollte sich wann gegen Masern impfen lassen?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Grundimmunisierung beginnt entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Regel mit der ersten Impfdosis im Alter von elf Monaten und endet mit der zweiten Impfdosis im Alter von 15 Monaten (frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung). Bei der ersten Impfung sollte ein MMR-Impfstoff verwendet werden und die zusätzliche Impfung gegen Varizellen separat erfolgen. Die zweite Impfung kann dann mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.

Die erste MMR-Impfung kann bereits ab einem Alter von neun Monaten durchgeführt werden, wenn das Kind zum Beispiel vor Ende des ersten Lebensjahres in einer Krippe aufgenommen werden soll (siehe oben) oder Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person hatte. Sofern erstmals im Alter von neun oder zehn Monaten geimpft wurde, sollte die zweite Impfung schon zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen. 

Versäumte Impfungen (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften beziehungsweise die Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) sollten möglichst rasch, spätestens bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.

Wann ist eine Impfung für Erwachsene empfohlen? 

Die STIKO empfiehlt auch eine einmalige Impfung - vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff - für alle nach 1970 Geborenen ab dem 18. Geburtstag

  • mit unklarem Impfstatus,
  • ohne Masernimpfung oder
  • mit nur einer Masernimpfung in der Kindheit. 

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Personen, die beruflich einer erhöhten Gefährdung durch Masern ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der SI-RL des G-BA ebenfalls impfen lassen.

Dazu zählen nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die

  • in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (bzgl. Betreuung und Pflege von Kindern im Vorschulalter siehe unten),
  • in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden, Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedlern arbeiten,
  • in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen tätig sind: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen (bzgl. der medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern siehe unten),
  • in Fach-, Berufs- und Hochschulen tätig sind.

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist bei den aufgeführten Bedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Gezielte Tätigkeiten mit Masernviren
  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen
  • Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien: regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da Ihr arbeitgebendes Unternehmen nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK

  • Die Regelungen für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise finden Sie unter Reiseimpfungen .
  • Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle epidemiologische Situation im jeweiligen Zielland zu informieren. 
     
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