Impfung gegen Mumps
Mumps (Parotitis epidemica), auch Ziegenpeter genannt, ist eine ansteckende Virusinfektion, die die Ohrspeicheldrüsen und weitere Organe befallen kann. Mumpserreger werden durch Tröpfcheninfektion über die Atemluft, etwa beim Husten oder Niesen, oder durch direkten Speichelkontakt von Mensch zu Mensch übertragen.
Charakteristisch für eine Mumpserkrankung sind entzündete, geschwollene und schmerzende Ohrspeicheldrüsen. Neben grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Fieber oder Kopfschmerzen kann es bei bis zu zehn Prozent der Erkrankten zu einer Hirnhautentzündung kommen. Jugendliche und Erwachsene mit Mumps haben zudem ein erhöhtes Risiko, dass sich die Hoden beziehungsweise die Brustdrüsen oder Eierstöcke entzünden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Mumpsviren.
Die Impfung
Art des Impfstoffs
Der Lebendimpfstoff wird aus abgeschwächten Mumpsviren hergestellt. Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfung zusammen mit der Impfung gegen Masern und Röteln (MMR-Impfung), gegebenenfalls auch gegen Varizellen (Windpocken) (MMRV-Impfung).
Wirksamkeit
Laut Robert Koch-Institut (RKI) kann nach zweimaliger Impfung bei 83 bis 88 Prozent der Geimpften eine Mumpserkrankung verhindert werden. In seltenen Fällen kann es auch nach vollständiger Impfung zu einer Infektion mit Mumpsviren kommen. Betroffene haben dann in der Regel einen milderen Krankheitsverlauf.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Der Impfstoff ist in der Regel gut verträglich. In manchen Fällen kann es an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder kurzzeitigen Schmerzen kommen, gelegentlich auch zu Schwellungen der umliegenden Lymphknoten. Häufig treten allgemeine, vorübergehende Symptome wie leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Müdigkeit, Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden auf.
Nebenwirkungen sind selten. In manchen Fällen kann es bei Säuglingen und Kleinkindern durch Fieber zu einem Fieberkrampf kommen, der in der Regel folgenlos bleibt.
Allergische Reaktionen und länger andauernde Gelenkentzündungen sind möglich, aber sehr selten. In Einzelfällen verminderte sich vorübergehend die Zahl der für die Blutgerinnung zuständigen Blutplättchen.
Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen treten mitunter Symptome auf, die in schwach ausgeprägter Form der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. So können ein bis vier Wochen nach der Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff Fieber und eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse oder ein schwacher masernähnlicher Ausschlag auftreten. Selten wurden zudem eine leichte Hodenschwellung und - vor allem bei Jugendlichen und Erwachsenen - Gelenkbeschwerden beobachtet.
Wer sollte sich wann gegen Mumps impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Mumps für alle Kinder vor dem zweiten Geburtstag. Dafür werden zwei Impfstoffdosen verabreicht: die erste im Alter von elf Monaten, die zweite im Alter von 15 Monaten. Zwischen den beiden Impfstoffdosen muss ein Mindestabstand von vier Wochen liegen. Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so bald wie möglich nachgeholt werden.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Personengruppen, die beruflich einer erhöhten Gefährdung durch Mumps ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen. Dazu zählen nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit,
- die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (bzgl. Betreuung und Pflege von Kindern im Vorschulalter siehe unten),
- die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedlern oder
- die in Fach-, Berufs- und Hochschulen tätig sind.
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Bedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme verantwortlich:
- Gezielte Tätigkeiten mit Mumpsviren
- Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen: Tätigkeiten mir regelmäßigem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen
- Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern
- Forschungseinrichtungen/Laboratorien: regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten bereits vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da das arbeitgebende Unternehmen nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.