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Kontakt

Eine Infektion mit Polioviren kann unter anderem zu Magen-Darm-Beschwerden, Fieber sowie Hals- und Kopfschmerzen führen. Sind die motorischen Nervenzellen des Rückenmarks befallen, kann es zu dauerhaften Lähmungen kommen.

Diese betreffen im schlimmsten Fall auch die Atemmuskulatur und können tödlich sein. 

Die Polioimpfung gehört zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen . Entgegen der Bezeichnung Kinderlähmung können nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene an Poliomyelitis erkranken.

Die Impfung

Art des Impfstoffes

Die früher übliche Schluckimpfung gegen Kinderlähmung mit abgeschwächten Lebendviren wird seit 1998 nicht mehr angewendet, da dabei ein - wenn auch sehr geringes - Infektionsrisiko bestand.

Der heute verwendete Totimpfstoff besteht dagegen aus inaktivierten Poliomyelitis-Viren, sodass ausgeschlossen ist, infolge der Impfung zu erkranken.

Im Rahmen der Grundimmunisierung empfiehlt die STIKO die Polioimpfung in Kombination mit den Impfungen  gegen Hib , Diphtherie , Tetanus , Pertussis  (Keuchhusten)und Hepatitis B

Wirksamkeit

Seit 1988 sind der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge die Erkrankungsfälle durch Polio-Wildviren aufgrund hoher Impfraten um über 99 Prozent zurückgegangen.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Die Impfung wird in der Regel gut vertragen. An der Einstichstelle kann es zu Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Manchmal vergrößern sich auch die benachbarten Lymphknoten. Zudem können allgemeine Impfreaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Frösteln, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Gereiztheit oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. In der Regel klingen die Beschwerden nach wenigen Tagen wieder ab. 

Eine allergische Reaktion auf Bestandteile des Impfstoffs ist möglich. 

In Einzelfällen kann es bei Säuglingen und Kleinkindern durch Fieber zu einem Fieberkrampf kommen, der in der Regel folgenlos bleibt. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.

Wer sollte sich gegen Polio impfen lassen?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Grundimmunisierung erfolgt in der Regel bei Säuglingen im Alter von zwei, vier und elf Monaten. Frühgeborene erhalten insgesamt vier Impfdosen - eine zusätzliche Impfstoffdosis wird im Alter von drei Monaten verabreicht.
Eine Auffrischimpfung erfolgt im Alter von neun bis 16 Jahren.

Als vollständig geimpft gelten

  • Personen mit einer kompletten Grundimmunisierung und einer einmaligen Auffrischimpfung.

Die STIKO empfiehlt allen Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung sowie Personen ohne Auffrischimpfung, die entsprechende Impfung nachzuholen.

Medizinische Empfehlung für die Auffrischimpfung - über TK-Gesundheitskarte

Eine routinemäßige Auffrischung der Polioimpfung wird ab dem Alter von 18 Jahren nicht mehr empfohlen. Ausgenommen davon sind Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchende aus Gebieten mit Poliorisiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. 

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Polio ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen. Dazu gehören:

  • Mitarbeitende in Gemeinschaftsunterkünften für Einreisende aus Gebieten mit Infektionsrisiko
  • Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Bedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Gezielte Tätigkeiten mit Polioviren
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien: regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben/Tieren, Verdachtsproben beziehungsweise krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zum Thema Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK

  • Menschen, die in Regionen mit Infektionsrisiko reisen, wird entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA vorab zur Impfung bzw. Auffrischimpfung geraten.  
  • Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle epidemiologische Situation zu informieren. 
  • Die TK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihre Reiseschutzimpfungen
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