Impfung gegen Pertussis
Pertussis, umgangssprachlich auch Keuchhusten genannt, ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die durch Bakterien der Art Bordatella pertussis verursacht wird. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, also zum Beispiel beim Husten oder Niesen.
Bei älteren Kindern und Erwachsenen ist Keuchhusten in der Regel mit einer Erkältung sowie länger anhaltendem Husten verbunden. Meist verläuft die Erkrankung bei ihnen mild, doch für Säuglinge kann die Infektionskrankheit gefährlich sein. Über 80 Prozent der Infektionen werden von engen Kontaktpersonen auf Säuglinge übertragen - und das oft unbemerkt.
Die Impfung
Art des Impfstoffs
Der Keuchhustenimpfstoff ist ein sogenannter Totimpfstoff . Er enthält also keine ansteckenden Bakterien, sondern nur Teile abgetöteter Keuchhustenerreger.
Die Impfung gegen Keuchhusten erfolgt für alle Altersgruppen mit einem sogenannten Kombinationsimpfstoff. Das bedeutet, dass die Impfung neben Keuchhusten auch vor anderen Infektionskrankheiten schützt. Erwachsene und Jugendliche erhalten in der Regel einen Vierfachimpfstoff, der außerdem gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie und Kinderlähmung (Polio) wirksam ist. Säuglinge bekommen üblicherweise einen Sechsfachimpfstoff, der zusätzlich Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B abdeckt.
Wirksamkeit
Die komplette Impfserie mit dem Kombinationsimpfstoff für Säuglinge und Kleinkinder besteht aus drei Injektionen. Bereits nach der ersten Dosis haben Säuglinge laut Robert Koch-Institut ein um circa 40 Prozent niedrigeres Erkrankungsrisiko als ungeimpfte Säuglinge. Nach der zweiten Impfung steigt der Schutz auf über 80 Prozent. Ist die Grundimmunisierung mit der dritten Impfung abgeschlossen, sind Säuglinge in über 90 Prozent der Fälle gegen die Erkrankung geschützt.
In manchen Fällen können sich allerdings auch geimpfte Personen mit Keuchhustenerregern anstecken. Sie erkranken dann zwar nicht selbst, können aber andere infizieren. Um das Ansteckungsrisiko gerade für Säuglinge zu reduzieren, ist es deshalb wichtig, dass auch ältere Geschwisterkinder und Erwachsene einen ausreichenden Keuchhustenimpfschutz aufweisen.
Wer an Keuchhusten erkrankt, ist nach der Genesung für vier bis zwanzig Jahre vor einer Neuinfektion geschützt.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Die Impfung gegen Keuchhusten wird in der Regel von allen Altersgruppen gut vertragen. Lokale Impfreaktionen an der Einstichstelle wie etwa Rötung, Schwellung und Schmerzen im Arm klingen meist nach wenigen Tagen wieder ab.
In manchen Fällen treten innerhalb der ersten Tage nach der Impfung allgemeine Krankheitszeichen auf:
- Temperaturerhöhung (bei Säuglingen häufiger: Fieber ab 39 Grad)
- Müdigkeit
- Frösteln
- Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen
- Magen-Darm-Beschwerden
Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen und Erkrankungen des Nervensystems entwickeln sich nur bei einem sehr kleinen Teil der Geimpften.
In seltenen Einzelfällen kann es kurz nach der Impfung eines Säuglings oder jungen Kleinkinds zu einem Fieberkrampf oder einer hypoton-hyporesponsiven Episode (HHE), einem kurzzeitigen schockähnlichen Zustand, kommen. Sowohl ein Fieberkrampf als auch eine HHE bilden sich in der Regel schnell und folgenlos zurück.
Wer sollte sich wann gegen Pertussis impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Grundimmunisierung
Zur Grundimmunisierung gegen Keuchhusten gehören entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) drei Impfungen. Bei Säuglingen werden diese üblicherweise im Alter von zwei, vier und elf Monaten verabreicht.
Jugendliche und Erwachsene wurden in der Regel bereits im Kindes- beziehungsweise Säuglingsalter grundimmunisiert. Ist dies nicht geschehen oder ist das Impfschema unvollständig, reicht bei Erwachsenen eine Impfung aus.
Auffrischung
Im Alter von fünf bis sechs Jahren und von neun bis 16 Jahren werden die Auffrischimpfungen empfohlen.
Erwachsenen wird einmalig zu einer Keuchhustenimpfung geraten. Diese kann bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie erfolgen.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Sofern in den vergangenen zehn Jahren keine Keuchhustenimpfung stattgefunden hat, sollten nach der SI-RL des GB-A folgende Personen geimpft werden:
- Enge Haushaltskontaktpersonen kleiner Kinder und Säuglinge wie Eltern, Geschwister und ggfs. Großeltern
- Betreuungspersonen von kleinen Kindern und Säuglingen, z. B. Kindertagespflegepersonen sowie Babysitterinnen und Babysitter
Schwangeren Frauen wird empfohlen, sich zum Schutz ihres Neugeborenen unabhängig von der letzten Impfung möglichst vier Wochen vor Geburt des Kindes impfen zu lassen. So baut die Mutter nicht nur einen eigenen Schutz auf, sondern gibt auch schützende Antikörper an ihr ungeborenes Kind ab. Ist die Impfung nicht vor der Konzeption (Empfängnis) erfolgt, sollte sie möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes verabreicht werden.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Sofern in den vergangenen zehn Jahren keine Keuchhustenimpfung stattgefunden hat, sollten sich Personen, die einem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt sind oder kleine Kinder anstecken könnten, entsprechend der SI-RL des GB-A ebenfalls impfen lassen.
Dazu zählt insbesondere Personal, das in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten steht und diese versorgt, zum Beispiel in
- Krankenhäusern und ärztlichen Praxen,
- Betreuungseinrichtungen für Schwangere und in der Geburtshilfe,
- Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden wie in Schulen oder sonstigen Ausbildungsstätten, Heimen, Ferienlagern und ähnlichen Einrichtungen.
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Bedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme der Keuchhustenimpfung verantwortlich:
- Gezielte Tätigkeiten mit dem Keuchhustenvirus
- Forschungseinrichtungen oder Laboratorien:
- regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien
- Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen
- Einrichtung zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern
Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber am besten bereits vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an. Sie oder er ist nach der ArbMedVV verpflichtet, die Kosten der Impfung zu übernehmen.