Wo Sie den A1-Antrag stellen, hängt von der Versicherung Ihrer Mitarbeitenden ab. Für gesetzlich Versicherte stellen Sie den Antrag bei der Krankenkasse.
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Für gesetzlich Versicherte: Krankenkasse
Den A1-Antrag für gesetzlich Versicherte stellen Sie den Antrag über die Krankenkasse. Das können Sie elektronisch z. B. über das SV-Meldeportal tun.
Gut zu wissen: Hierbei ist es nicht entscheidend, ob die entsendete Person pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist. Seit 2021 gilt dies auch für Beamte und gleichgestellte Beschäftigte.
Tipp: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag finden Sie in unserem Artikel .
Für privat Versicherte: Rentenversicherung
Für privat Versicherte stellen Sie den Antrag über den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - also über den DRV Bund, die DRV Knappschaft Bahn-See oder den zuständigen Regionalträger der DRV.
Wichtig: Auch privat versicherte Geschäftsführer (Selbstständige) müssen mit einer A1-Bescheinigung im EU-Ausland nachweisen, dass sie nach deutschem Recht sozialversichert sind. Für diese Mitarbeitenden stellt die Deutsche Rentenversicherung die A1-Bescheinigung aus.
Für Versicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung: ABV
Wer über eine berufsständische Versorgungseinrichtung versichert ist, ist nicht krankenversichert und wird außerdem von der Rentenversicherungspflicht befreit. Dies kann z. B. Jurist:innen und Ärztinnen bzw. Ärzte betreffen.
Für diese Mitarbeitenden stellen Sie den Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV).
Mehr Infos
Weitere Infos zur A1 finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).