Beschäftigte brauchen die A1-Bescheinigung auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland.
Weitere Details
Was dabei keine Rolle spielt: Die Dauer und die Art des grenzüberschreitenden Einsatzes.
Denn sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald Ihre Mitarbeitenden außerhalb Deutschlands tätig sind, weisen sie im europäischen Raum mit der A1-Bescheinigung nach, dass weiterhin deutsches Recht gilt.
Das bedeutet: Für diese Tätigkeit im Ausland müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise - was gilt?
Auch LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise brauchen eine A1-Bescheinigung. Denn die Fahrzeit ist eine Beschäftigung.
Deswegen gilt auch hier das Prinzip, dass Beschäftigte bei Kontrollen im Ausland nachweisen können müssen, dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt.
Tipp: Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) weist auf Besonderheiten in bestimmten Branchen (wie z. B. Speditionen) und Mitgliedstaaten hin:
Schneller Überblick zur A1 dank Länderübersicht
Für welche Länder im europäischen Raum die A1-Bescheinigung ausgestellt wird, finden Sie in unserer Übersicht .