Beschäftigte brauchen die A1-Bescheinigung auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland.  

Weitere Details

Was dabei keine Rolle spielt: Die Dauer und die Art des grenzüberschreitenden Einsatzes.

Denn sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald Ihre Mitarbeitenden außerhalb Deutschlands tätig sind, weisen sie im europäischen Raum mit der A1-Bescheinigung nach, dass weiterhin deutsches Recht gilt. 

Das bedeutet: Für diese Tätigkeit im Ausland müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. 

LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise - was gilt?

Auch LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise brauchen eine A1-Bescheinigung. Denn die Fahrzeit ist eine Beschäftigung. 

Deswegen gilt auch hier das Prinzip, dass Beschäftigte bei Kontrollen im Ausland nachweisen können müssen, dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt.  

Tipp: Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) weist auf Besonderheiten in bestimmten Branchen (wie z. B. Speditionen) und Mitgliedstaaten hin:

Schneller Überblick zur A1 dank Länderübersicht

Für welche Länder im europäischen Raum die A1-Bescheinigung ausgestellt wird, finden Sie in unserer Übersicht .