Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung A1 für ihre Beschäftigten. Das gilt auch für Selbstständige, verbeamtete Personen und Mitarbeitende, die solchen gleichgestellt sind.
Weitere Details
Beschäftigte
Für Beschäftigte erfolgt der A1-Antrag durch den Arbeitgeber. Dafür ist das elektronische Antragsverfahren verpflichtend. Dies geht entweder über eine Entgeltabrechnungs-Software oder über das SV-Meldeportal .
Verbeamtete und gleichgestellte Personen
Seit dem 1. Januar 2021 beantragen Dienstherrinnen und -herren die A1-Bescheinigung für Verbeamtete (und Personen, die Verbeamteten gleichgestellt sind) ebenfalls elektronisch über eine Entgeltabrechnungs-Software oder über das SV-Meldeportal .
Selbstständige
Selbstständige stellen den elektronischen Antrag auf die A1-Bescheinigung für sich selbst.
Gut zu wissen: Selbstständige brauchen für den A1-Antrag über das SV-Meldeportal kein ELSTER-Organisationszertifikat. Seit Januar 2024 können sie sich dort über das BundID-Konto anmelden. Wie das geht, erklärt die ITSG im Video Registrierung mit der BundID .
Was ist das BundID-Konto?
Das BundID-Konto ist ein zentrales Konto für Privatpersonen, damit diese sich für alle ihre Online-Anträge identifizieren können. Wer sich ein solches Konto einrichten möchte, kann dies über einen Benutzernamen mit Passwort, einen Online-Ausweis, ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine europäische ID tun.
Infos zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums. Und weitere Infos zu vorübergehenden selbstständigen Tätigkeiten im Ausland erhalten Sie auf der Seite der DVKA.