Als Arbeitgeber müssen Sie die A1-Bescheinigung so schnell wie möglich an Ihre entsendeten Mitarbeitenden weiterleiten und eine Kopie in der Personalakte ablegen.
Weitere Details
Wie lange muss die A1-Bescheinigung in der Personalakte aufbewahrt werden?
Die Bescheinigung müssen Sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt ( § 28f und § 28p SGB IV).
Gut zu wissen: Die A1 gehört zu den Entgeltunterlagen, die nach der Beitragsverfahrensordnung zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags relevant sind ( § 8 BVV ).
Tipps zur A1-Bescheinigung
- Geben Sie Ihren Mitarbeitenden für den Auslandseinsatz einen Farbausdruck mit. Das ist zwar nicht verpflichtend, aber praktisch. Denn: Bei Kontrollen im Ausland wird eher ein Ausdruck in Farbe akzeptiert.
- Schicken Sie eine Kopie der A1-Bescheinigung an das Unternehmen im Ausland, bei dem die entsendete Person arbeiten wird.