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Als Arbeitgeber müssen Sie die A1-Bescheinigung so schnell wie möglich an Ihre entsendeten Mitarbeitenden weiterleiten und eine Kopie in der Personalakte ablegen. 

Weitere Details

Wie lange muss die A1-Bescheinigung in der Personalakte aufbewahrt werden?

Die Bescheinigung müssen Sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt ( § 28f und § 28p SGB IV).

Gut zu wissen: Die A1 gehört zu den Entgeltunterlagen, die nach der Beitragsverfahrensordnung zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags relevant sind ( § 8 BVV ).

Tipps zur A1-Bescheinigung

  1. Geben Sie Ihren Mitarbeitenden für den Auslandseinsatz einen Farbausdruck mit. Das ist zwar nicht verpflichtend, aber praktisch. Denn: Bei Kontrollen im Ausland wird eher ein Ausdruck in Farbe akzeptiert.
     
  2. Schicken Sie eine Kopie der A1-Bescheinigung an das Unternehmen im Ausland, bei dem die entsendete Person arbeiten wird.