Für Mitarbeitende, die regelmäßig für eine gewisse Zeit in einem bestimmten EU-Staat oder in mehreren Ländern im Einsatz sind, kann ein Nachweis bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) beantragt werden. Eine pauschale Bescheinigung für sämtliche Mitgliedsstaaten gibt es nicht.
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Beschäftigung 2 oder mehr Staaten
Bei einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten gelten andere Kriterien als bei der Beurteilung einer Entsendung. Zum Beispiel kommt es darauf an, in welchem Land der wesentliche Teil der Tätigkeit ausgeübt wird.
Fragebögen der DVKA
Um festzustellen, welche Rechtsvorschriften gelten, hat die DVKA Fragebögen für verschiedene Situationen erstellt.
Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung
Für Beschäftigte, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedstaaten arbeiten, fordern Sie als Arbeitgeber elektronisch über das A1-Antragsverfahren einen Nachweis nach § 106 SGB IV an.
Hierfür müssen Ihre Beschäftigten diese Voraussetzungen erfüllen:
- Der Lebensmittelpunkt der betreffenden Person ist in Deutschland.
- Die Person ist ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt.
- Die Person übt ihre Beschäftigung regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens 5 Tagen im Quartal in 2 oder mehr Mitgliedstaaten aus.
Elektronischer Antrag: Abrechnungsprogramm oder Ausfüllhilfe
Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie hierüber direkt den A1-Antrag "gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte" stellen. Nutzen Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm? Dann können Sie hierfür auch eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal nutzen.
Nach der Prüfung werden sowohl Sie als auch Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer schriftlich über das Ergebnis informiert. Wenn die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, wird eine Ausfertigung der A1-Bescheinigung mitgeschickt.
Ihre Mitarbeitenden möchten den Antrag selbst stellen?
Auch das ist möglich. In diesem Fall laden Ihre Mitarbeitenden den Antrag herunter, drucken ihn aus und verschicken ihn in Papierform an die DVKA.
Wichtig: Auf diesem Ausdruck Ihrer Mitarbeitenden müssen Sie die Angaben bestätigen. Damit die Daten schnell verarbeitet werden können, empfiehlt, die DVKA, dass der Antrag zuerst am Bildschirm ausgefüllt und danach ausgedruckt wird.