Die A1-Bescheinigung brauchen Ihre Mitarbeitenden für Entsendungen in einen EU-Mitgliedstaat sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Großbritannien und Nordirland. 

Weitere Details

Länderliste für A1-Bescheinigungen

Die A1-Bescheinigung bezieht sich immer auf ein konkretes Land. Welche Länder das genau sind, finden Sie in unserer  Länderliste

A1-Bescheinigung für mehrere Staaten 

Sind Mitarbeitende aus Ihrem Unternehmen regelmäßig in mehreren Ländern der EU im Einsatz? Dann muss geprüft werden, ob dies eine gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ist. 

Denn: Bei einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten gelten andere Kriterien als bei der Beurteilung einer Entsendung. Zum Beispiel ist es entscheidend, in welchem Land der wesentliche Teil der Tätigkeit ausgeübt wird. 

Für Beschäftigungen in mehreren Staaten müssen Sie die A1-Bescheinigung über die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) beantragen.

Mehr Infos zur gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten finden Sie auf der Seite der DVKA

Entsendungen in Abkommensländer  

Entsenden Sie in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat? Dann kann es sein, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten. 

Ein Tipp: Bei der DVKA finden Sie umfangreiche Infos zum jeweiligen Land und länderspezifische Fragebögen.