Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Mit dieser Bescheinigung weisen Beschäftigte nach, dass sie bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind. Dadurch müssen müssen sie keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Weitere Details
Können Sie nicht nachweisen, dass im Einsatzland eine Sozialversicherungspflicht besteht? Dann gelten für Ihre Beschäftigten grundsätzlich die im Ausland geltenden Rechtsvorschriften ( Territorialitätsprinzip ).
Als Arbeitgeber können Sie so z. B. zur zusätzlichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden.