Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.
Weitere Details
Die Fälligkeiten für 2025 finden Sie in unserer Übersicht Fälligkeitstermine 2025 (PDF, 292 kB) .
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Fälligkeiten 2024
Meldung der Beitragsnachweise
Für November und Dezember müssen Sie diese Termine beachten:
- 25. November 2024: Fälligkeit der Beitragsnachweise für November 2024. Die Beitragsnachweise müssen also spätestens am 24. November 2024 bis 24 Uhr bei der TK eingehen.
- 19. Dezember 2024: Fälligkeit der Beitragsnachweise für Dezember 2024. Die Beitragsnachweise müssen also spätestens am 18. Dezember 2024 bis 24 Uhr bei der TK eingehen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Für November und Dezember müssen Sie diese Termine beachten:
- 27. November 2024: Fälligkeit der Beiträge für November 2024
- 23. Dezember 2024: Fälligkeit der Beiträge für Dezember 2024
Fälligkeiten 2025
Beitragsnachweise
Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.
Für den Monat | Beitragsnachweis fällig am |
---|---|
Januar | 27.01.2025 |
Februar | 24.02.2025 |
März | 25.03.2025 |
April | 24.04.2025 |
Mai | 23.05.2025 |
Juni | 24.06.2025 |
Juli | 25.07.2025 |
August | 25.08.2025 |
September | 24.09.2025 |
Oktober | 24.10.2025 |
November | 24.11.2025 |
Dezember | 19.12.2025 |
Sozialversicherungsbeiträge
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.
Für den Monat | SV-Beiträge fällig am |
---|---|
Januar | 29.01.2025 |
Februar | 26.02.2025 |
März | 27.03.2025 |
April | 28.04.2025 |
Mai | 27.05.2025 |
Juni | 26.06.2025 |
Juli | 29.07.2025 |
August | 27.08.2025 |
September | 26.09.2025 |
Oktober | 28.10.2025 |
November | 26.11.2025 |
Dezember | 23.12.2025 |
Hinweis zu den Bankarbeitstagen: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der TK also Hamburg.
Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage .
Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.