Stundung von Mai bis September 2024

Wir können die bereits fälligen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Monate Mai bis September 2024 stunden. Die Stundung kann auch Beiträge umfassen, die bereits vor dem genannten Zeitraum fällig wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob es schon eine Stundungsvereinbarung gibt oder ob andere Maßnahmen vereinbart wurden.

Wie kann ich nachweisen, dass ich vom Hochwasser betroffen bin?

Als Nachweis kommt zum Beispiel in Frage:

  • Bestätigung der Gemeinde, dass Sie als Arbeitgeber vom Hochwasser betroffen sind
  • Foto des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind,
  • Eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung, dass Sie als geschädigter Arbeitgeber einen erheblichen finanziellen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben.

Säumniszuschläge, Mahngebühren, Stundungszinsen

Auf die Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren wird für den genannten Zeitraum grundsätzlich verzichtet. Außerdem werden keine Stundungszinsen berechnet.

Formlosen Antrag stellen

Bitte stellen Sie dafür einen Antrag. Einer Sicherheitsleistung bedarf es für die Stundung nicht. 

Wichtig: Der Antrag muss in Textform erfolgen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.

Bitte senden Sie Ihren Antrag

  • per Mail an firmenkunden@tk.de oder
  • per Fax an 040 - 460 66 10 19 oder
  • per Brief an: Techniker Krankenkasse, Fachzentrum Mitgliedschaft und Beiträge, 20901 Hamburg.

Was mache ich, wenn ich die Stundung beantrage und trotzdem eine Mahnung bekomme?

Wenn uns sehr viele Anträge erreichen, kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Haben Sie trotz eingereichtem Antrag eine Mahnung bekommen oder wurden Beiträge von Ihrem Bankkonto abgebucht, dann melden Sie sich bitte kurz bei uns. Die Kontaktdaten finden Sie hier .

Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands

Durch das Hochwasser im Mai 2024 sind insbesondere im Saarland und in Rheinland-Pfalz erhebliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird voraussichtlich zu großen finanziellen Belastungen führen. Um unnötige Härten für Arbeitgeber zu vermeiden, hat der GKV-Spitzenverband ein Rundschreiben zur Möglichkeit der Beitragsstundung herausgegeben. 

RS 2024-270 (24.05.2024) - Beitragsstundung wegen Hochwasser (PDF, 74 kB, nicht barrierefrei)