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Folgende Bescheinigungen sind für Entsendungen innerhalb der EU wichtig:

A1-Bescheinigung

Was ist das? 
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass die entsendeten Mitarbeitenden weiterhin im Heimatland sozialversichert sind.

Wo beantragen?
Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse oder Rentenversicherung). Die Anträge stellen Sie elektronisch - entweder über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal der ITSG. Für Drittstaatsangehörige, die bei der TK versichert sind, können Sie unseren Antrag nutzen: 

Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB)



Warum ist sie wichtig?
Die Bescheinigung vermeidet doppelte Sozialversicherungsbeiträge im Gastland.

Mehr Infos zur A1-Bescheinigung

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Was ist das?
Die EHIC (European Health Insurance Card) ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ist in der Regel auf der Rückseite der normalen Krankenkassenkarte aufgedruckt. Gesetzlich Versicherte erhalten sie automatisch von ihrer Krankenkasse. 

Anwendung
Die EHIC dient als Nachweis für den Anspruch auf medizinische Versorgung bei Krankheit oder Unfall innerhalb der EU.

Mehr Infos zur EHIC für Ihre Mitarbeitenden

Entsendevertrag oder schriftliche Entsendemitteilung

Was ist das?
Diese Bescheinigung regelt Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütung und Einsatzdauer.

Warum ist sie wichtig?
Dieses Dokument dient der rechtlichen Absicherung für Arbeitgeber und Mitarbeitende.

Mehr Infos zum Entsendevertrag

Nachweise über Mindestlohn und Arbeitszeiten

Warum sind sie wichtig?
Viele EU-Länder verlangen Nachweise, dass entsendete Beschäftigte die Arbeitsbedingungen des Gastlandes erfüllen (z. B. Mindestlohnregelungen).
Beispiel: In Frankreich müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden.

Mehr Infos zu Nachweisen der Arbeitsbedingungen

Meldung bei Behörden im Gastland

Pflicht
In vielen Ländern müssen Sie als Arbeitgeber eine Entsendung vor Beginn melden. Erforderliche Angaben sind u. a.:

  • Name der Mitarbeitenden
  • Einsatzort und -dauer
  • Angaben zum Arbeitgeber

Beispiele

Mehr Infos zur Meldepflicht

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (falls erforderlich)

Innerhalb der EU
EU-Angehörige brauchen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.

Ausnahmen
Drittstaatsangehörige brauchen je nach Land eine spezielle Erlaubnis.

Mehr Infos zur Arbeitserlaubnis

Länderspezifische Anforderungen

Einige Länder fordern zusätzliche Nachweise, z. B. lokale Sicherheitszertifikate oder Schulungsbescheinigungen für bestimmte Branchen, die den nationalen Vorschriften entsprechen.

Zum Beispiel müssen in Frankreich Unternehmen im Baugewerbe für entsandte Mitarbeitende in der Regel die Carte BTP vorweisen. Diese Karte bestätigt, dass die Beschäftigten gemäß den französischen Arbeitsschutzstandards geschult wurden und legal auf Baustellen arbeiten dürfen. Mehr Infos zur Carte BTP finden Sie in unserem Artikel Frankreichs Carte BTP: Änderungen gültig seit 1. April 2024 .

Wichtig: Die Anforderungen variieren je nach Land und Tätigkeit. Prüfen Sie daher unbedingt frühzeitig die Bestimmungen des Zielstaates.