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Die Bezeichnung "Entsendung" ist ein Oberbegriff für alle Auslandsaufenthalte Ihrer Mitarbeitenden.

Ganz gleich, wie die Beschäftigung im Ausland genannt wird: Nach dem Sozialversicherungsrecht gelten Personaleinsätze im Ausland als Entsendung.

Hier sind die 5 klassischen Entsendeformen:
EntsendeformDauer
Dienstreise 1 Tag bis 3 Monate
Verlängerte Dienstreise oder Delegation 
 
3 bis 6 Monate
Kurzfristige Entsendung (Short-Term)6 bis 12 Monate
Langfristige Entsendung (Long-Term)1 bis 5 Jahre
Versetzung ins Ausland (Lokalisierung 
oder Permanent Transfer)
länger als 5 Jahre

Neue Arbeitswelt, neue Entsendeformen

Mittlerweile gibt es viele neue Entsendeformen und -begriffe - so zum Beispiel:

  • grenzüberschreitende Mobilarbeit (Remote Work) im ausländischen Home-Office oder in einer Ferienwohnung
  • internationale Trainee-Programme (Forein Local Hires und International Local Hires)
  • Einsatz von ausländischen Freelancern 
  • Direkteinstellungen im Ausland
  • Commuter

Gut zu wissen: Commuter ist die Entsendeform für Grenzgängerinnen und -pendler:innen. D. h. für Beschäftigte, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und regelmäßig ihre Arbeitstage im Ausland verbringen.

Arbeitsvertrag: Reicht eine Zusatzvereinbarung?

Von der Entsendeform hängt ab, ob der Vertrag ruht oder aktiv ist. Es kann auch sein, dass Sie eine Zusatzvereinbarung aufnehmen oder einen neuen Vertrag erstellen müssen.

Zum Beispiel wird in der Regel für Commuter der deutsche Arbeitsvertrag um eine Entsende- oder Zusatzvereinbarung ergänzt.

Dazu ein Überblick:
EntsendeformVertragsgestaltung
DienstreisenKeine Änderung
Für Dienstreisen wird der Arbeitsvertrag nicht verändert.
Kurz- und langfristige Entsendungen

Zusatzvereinbarung oder neuer Vertrag

Für kurz- und langfristige Entsendungen wird in der Regel eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag geschlossen. In dieser zeitlich befristeten Vereinbarung wird Standort im Ausland als neuer Arbeitsort angegeben. Außerdem können Sie hierüber noch Zusatzleistungen gewähren - je nach Dauer, dem Einsatzort und der Tätigkeit.

 

Auch möglich: Sie schließen mit der entsendeten Person eine Vereinbarung darüber, dass der deutsche Arbeitsvertrag während des Auslandseinsatzes ruht. Dann wird für einen befristeten Zeitraum ein neuer, eigenständiger Vertrag geschlossen.

Versetzung ins Ausland

Vertrag wird beendet

Dem dauerhaften Wechsel ins Ausland geht meistens eine langfristige Entsendung voraus. Der Arbeitsvertrag im Heimatland wird hierfür beendet und die entsendete Person wird beim ausländischen Unternehmen angestellt.  

Tipps zur Vertragsgestaltung

Egal, welche Entsendungsform in Ihrem Unternehmen genutzt wird: Ein Vertrag sichert Sie ab. Tipps, auf was Sie achten müssen, und Vorlagen für Verträge finden Sie in unserem Artikel "Vertragsgestaltung: Auf was es bei Entsendungen ankommt".


Weitere Infos und praktische Links

  • FAQ
    Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Entsendung finden Sie in unserer FAQ-Sammlung .
  • Mustervertrag
    Einen Mustervertrag für Entsendungen finden Sie bei TK-Lex.
  • Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen für eine Entsendung
    In unserem Artikel finden Sie einen kurzen Erklärfilm zur Entsendung und unser Beratungsblatt "Beschäftigung im Ausland" mit ausführlichen Infos und Beispielen - u. a. zum Territorialprinzip, zur Ausstrahlung und zu Ausnahmevereinbarungen.
  • Meldepflichten und Rechtsgrundlagen
    Bei TK-Lex finden Sie neben den länderspezifischen Meldepflichten auch Infos zur Vertragsgestaltung.
  • Home-Office im Ausland
    Mehr Infos zum grenzüberschreitenden Home-Office finden Sie in unserem Artikel .
  • A1-Bescheinigung
    Fragebögen und Infos zum A1-Antrag finden Sie auf der Seite der DVKA.
  • Leitfaden zur Entsendung
    Einen kostenlosen Leitfaden zur Entsendung von Beschäftigten finden Sie beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.