Workation, also die Kombination aus Urlaub und Arbeit und gehört zu den New-Work-Modellen. Besonders beliebt ist Workation vor allem bei jüngeren Mitarbeitenden. 

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab: Für 42 Prozent der U35-Jährigen ist Workation wichtiges Kriterium für die Jobwahl.

Nach einer aktuellen Studie von SAP Concur und Coleman Parkes würde bei 73 Prozent der Befragten die Arbeit von überall die Jobzufriedenheit erhöhen. Und mehr noch: 68 Prozent würden sogar auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, wenn sie remote arbeiten könnten. 

Hush Trips: heimlich aus dem Ausland arbeiten

Bei manchen ist der Wunsch nach Workation sogar so groß, dass sie ihre Arbeit im Ausland verschweigen. Das sind dann sogenannte Hush Trips. Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus dem englischen Wort "Hush" (für "Psst!") und dem englischen Wort "Trip" für "Reise". 

Tatsächlich haben 14 Prozent der Befragten in der SAP-Studie im vergangenen Jahr heimlich im Ausland gearbeitet. Mehr als ein Drittel der Befragten verschleiert die Reisen sogar aktiv, indem sie Social-Media-Aktivitäten vermeiden, um den aktuellen Standort vor Kolleg:innen zu verbergen. 

Aus diesem Grund verwenden sie virtuelle Hintergründe in Videocalls (46 Prozent) und arbeiten weiterhin zu den heimischen Arbeitszeiten (44 Prozent). Dabei nehmen sie in Kauf, dass ihnen die Kündigung droht, wenn dies bekannt wird.

Ausdrückliche Genehmigung erforderlich

Grundsätzlich gilt: Wenn mobiles Arbeiten nicht ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden geregelt wurde, ist Workation nicht erlaubt. 

Abmahnung oder Kündigung

Mit einer heimlichen Workation verletzen Mitarbeitende nicht nur das Vertrauen zu ihren Vorgesetzten, sondern möglicherweise auch ihre Pflichten. 

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass sie entweder im Büro oder von zu Hause aus arbeiten dürfen. Ein verschwiegener Auslandsaufenthalt bietet also durchaus Grund für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. 

Rechtliche Konsequenzen 

Außerdem können bei einer unabgesprochenen Workation gewisse Rahmenbedingungen - die für jede Workation gelten - nicht eingehalten werden. 

Das bedeutet für Sie: Im schlimmsten Fall drohen nicht nur Ihren Beschäftigten, sondern auch Ihrem Unternehmen Konsequenzen. 

Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich ist eine Workation eine Entsendung . Je nach Ort der Tätigkeit gibt es unterschiedliche Regelungen.

So brauchen Beschäftigte innerhalb der EU zum Beispiel eine A1-Bescheinigung, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Arbeitet eine Person heimlich aus dem Ausland und damit ohne A1-Bescheinigung, bestehen z. B. keine Ansprüche auf Gesundheitsleistungen im Falle einer Krankheit.

Zudem kann es sein, dass Beschäftigte ohne A1-Bescheinigung ihre Arbeit niederlegen müssen und Arbeitgeber umgehend Sozialversicherungsbeiträge im Tätigkeitsland zahlen müssen. 

Außerdem drohen pro Person Bußgelder von 500 bis 5.000 EUR. Im Wiederholungsfall sogar 1.000 bis 20.000 EUR

Tipp: Anträge und Infos zu Entsendeländern finden Sie in unserem Artikel . Weitere Infos zur A1-Bescheinigung finden Sie in unseren FAQ

Aufenthaltsregelung und Arbeitserlaubnis

Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb des EWR und der Schweiz können sich Beschäftigte zu Arbeitszwecken ohne Einschränkungen in einem Mitgliedstaat aufhalten. 

Wichtig: Je nach Staat gibt es jedoch melderechtliche Pflichten, die eingehalten werden müssen.

Wer ohne Arbeitserlaubnis in einem Drittstaat arbeitet, gilt als illegal beschäftigt. Und diese kann zu aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen führen. So kann es zu Einreiseverboten oder Geschäftsverboten für Arbeitgeber kommen. Außerdem drohen mitunter hohe Geldstrafen. 

Arbeitsrecht

In der Regel gilt weiterhin das deutsche Arbeitsrecht. Dennoch kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn zwingende Rechtsvorschriften des Tätigkeitsstaates (zum Beispiel Arbeitsschutzvorschriften) nicht beachtet werden. 

Steuer- und Betriebsstättenrisiko

Ein Einsatz von Mitarbeitenden im Ausland birgt auch steuerliche Risiken. Übersteigt der Auslandseinsatz eine gewisse Dauer, muss zum Beispiel die Lohnsteuer im Workation-Land entrichtet werden. Darum müssen Sie als Arbeitgeber sich kümmern. Tun Sie das nicht - auch wenn es unwissentlich passiert - kann eine Steuernachzahlung drohen. 

Außerdem besteht das sogenannte Betriebsstättenrisiko . Das kann entstehen, wenn Arbeitnehmende für einen längeren Zeitraum aus dem Ausland arbeiten, und ebenfalls Steuerpflichten nach sich zieht. 

Vorteile einer Workation für Arbeitgeber

Der einfachste Weg, diese Risiken zu umgehen, ist es, Ihren Mitarbeitenden vertraglich geregelte Workation zu ermöglichen. Für Unternehmen lohnt sich das in vielen Fällen: Neben der Bindung von Mitarbeitenden kann Ihr Unternehmen von einer Image-Steigerung profitieren. Dies wiederum kann gleich mehrere Vorteile mit sich bringen: Sie können junge Talente gewinnen, Kosten einsparen und die Motivation und Produktivität steigern. 

Wichtig: Ist es eine geplante Workation? Dann informieren Sie sich immer über die individuellen rechtlichen Besonderheiten des Ziellandes. 

Checkliste und mehr Infos

In TK-Lex finden Sie neben den FAQ auch eine praktische Checkliste zur Ein- und Durchführung von Workations für Unternehmen.