Frankreichs Carte BTP: Änderungen gültig seit 1. April 2024
Sie entsenden für Bau- und Montagearbeiten nach Frankreich? Dann ist die Carte BTP ein Muss für Ihre Mitarbeitenden. Wir fassen zusammen, welche Änderungen es gibt und welche Vorteile das mit sich bringt.
Die Carte BTP (Carte professionnelle pour lutter contre le travail illégal) ist ein Berufsausweis, den entsendete Beschäftigte auf der Baustelle mit sich führen müssen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie Ausbau und Innenausbau tätig sind.
Eine BTP-Karte kostet übrigens 9,80 EUR.
So beantragen Sie die Carte BTP
Für den Antrag der Carte BTP sind Sie als Arbeitgeber zuständig. Sie müssen Ihre Arbeitskräfte bei dem französischen Meldeportal SIPSI anmelden. Erst nach der Anmeldung können Sie die Karte beantragen. Dafür nutzen Sie die Online-Plattform der Union des caisses de France Congés Intempéries BTP.
Was hat sich zum 1. April 2024 geändert?
Gültigkeitsdauer
Die Carte BTP ist nun 5 Jahre gültig. Das gilt für alle Karten, die seit dem 1. April ausgestellt wurden. Bisher mussten Arbeitgeber für jeden Arbeitseinsatz eine neue Karte beantragen.
Erneute Entsendung
Entsenden Sie Mitarbeitende wiederholt, behält die Karte ihre Gültigkeit. Als Arbeitgeber sind Sie aber dazu verpflichtet, die Entsendungsmeldung über SIPSI zu aktualisieren.
Arbeitgeberwechsel
Die Karte ist für mehrere Arbeitgeber gültig. Wechseln also in Zukunft Beschäftigte, die bereits die neue Karte nutzen, in Ihr Unternehmen müssen Sie keine neue beantragen.
Allerdings müssen Sie, als neuer Arbeitgeber, für die Aktualisierung der auf der Karte gespeicherten Informationen sorgen - dazu muss die Nummer der neuen Vorabmeldung der Entsendung über das Portal SIPSI angegeben werden.
Zeitarbeitsunternehmen
Entsenden Sie als Zeitarbeitsunternehmen? Dann müssen Sie auch den Antrag für die Karte stellen - bisher war dafür das Kundenunternehmen zuständig.
Mehr Infos
In unserer Länderübersicht A-Z finden Sie alle Infos zur Entsendung nach Frankreich .