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Viele Menschen glauben, wenn sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, dürfen Familienmitglieder automatisch in rechtlichen oder medizinischen Fragen für sie entscheiden. Aber das stimmt so nicht.  

Ist eine volljährige Person nicht mehr in der Lage, zum Beispiel ihre Bankgeschäfte sowie andere wichtige Dinge zu tätigen oder medizinische Entscheidungen für oder gegen bestimmte Behandlungen zu treffen, sind eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung sinnvoll. Gibt es keines dieser Dokumente, benennt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer, der oder die Sie womöglich gar nicht kennt und somit vielleicht Schwierigkeiten hat, auch wirklich immer in Ihrem Sinne zu handeln. 

Doch was wird eigentlich mit den einzelnen Dokumenten geregelt und was nicht? Braucht es wirklich alle drei Dokumente und sollten auch junge Menschen schon entsprechend vorsorgen?

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - sind alle drei notwendig?

Damit nicht über Ihren Kopf hinweg entschieden wird, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können, sind entsprechende Vollmachten und Verfügungen extrem wichtig. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt, brauchen Sie keine gesonderte Betreuungsverfügung mehr und umgekehrt. 

Eine Patientenverfügung sollte es aber zusätzlich zum jeweiligen anderen Dokument geben. Denn hiermit können Sie Ihre konkreten, für Ärztinnen und Ärzte verbindlichen Behandlungswünsche rechtsgültig hinterlegen. Ohne dieses Dokument muss das medizinische Personal immer erst Rücksprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer halten, den oder die Sie in der Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung gewählt haben, bevor es Entscheidungen trifft.

Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung suchen Sie sich üblicherweise eine bestimmte Person aus, die für Sie entscheiden und Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind. Wenn Sie konkrete Dinge festlegen, sind diese für die jeweilige Betreuerin oder den Betreuer verbindlich. Bevor die Verfügung in Kraft tritt, überprüft das Gericht, ob es rechtliche oder andere Einwände gegen diese Person gibt. Außerdem muss die Person regelmäßig Rechenschaft darüber ablegen, was sie für Sie geregelt hat.

Bei einer Vorsorgevollmacht entfällt diese rechtliche Überprüfungsinstanz. Sie bestimmen stattdessen ohne Gerichtsbeschluss selbst eine Betreuerin oder einen Betreuer, der alle Entscheidungen selbstständig treffen kann. 

Was letztendlich besser ist, hängt davon ab, ob Sie der Person, die Sie bestimmen, uneingeschränkt vertrauen oder ob Sie sich lieber weiter absichern möchten und die Kontrolle durch das Betreuungsgericht bevorzugen.

Informationen über eine notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins zentrale Vorsorgeregister bekommen Sie im  TK-Ratgeber "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" .

Was die Patientenverfügung regelt

Bei einer Patientenverfügung geht es nicht darum, beispielsweise Geldangelegenheiten oder "Behördendinge" zu regeln, sondern um verbindliche Behandlungswünsche von Patientinnen und Patienten, die die behandelnde Ärztin oder der Arzt berücksichtigen muss. 

Das können etwa Wünsche sein, ob Sie künstlich ernährt werden wollen, oder wann bewusstseinsdämpfende Mittel gegen Schmerzen verabreicht werden dürfen. In einer Patientenverfügung können Sie auch festlegen, ob und wann lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen, zum Beispiel, wenn das Gehirn irreparabel geschädigt ist. Wichtig zu wissen: Lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen oder zu beenden, ist nur im Rahmen der Gesetzgebung möglich. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland untersagt.

Übrigens: Laut einer Statista-Umfrage haben rund 51 Prozent der über 60-Jährigen eine Patientenverfügung verfasst. Bei den 45- bis 59-Jähringen sind es 27 Prozent, bei den 30- bis 44-Jähringen nur 13 Prozent und bei den 16- bis 29-Jährigen sogar nur vier Prozent.

Ab welchem Alter ist eine entsprechende Vorsorge sinnvoll?

Die Antwort ist einfach: so früh wie möglich. Alle drei Dokumente können angefertigt und rechtsgültig unterzeichnet werden, sowie ein Mensch volljährig ist. Vorher entscheiden die Eltern.

Es kann aber durchaus sinnvoll sein, auch mit Minderjährigen in der Familie zu besprechen, welche Wünsche sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls haben. Dass sich schon Teenager Gedanken über diese Themen machen, zeigt ebenfalls die Statista-Umfrage: 37 Prozent der 16- bis 29-Jährigen gaben an, dass sie eine Patientenverfügung verfassen möchten.