Keine. Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die wegen einer konkreten Zweckbestimmung (unter anderem Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen) eindeutigen Speicher- und Löschfristen von vier bis sechs Jahren unterliegt, je nach Leistungsbereich, gehören die Daten in der ePA Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden.