Ihre Daten werden nach einer Frist von sechs Wochen zum Ende des folgenden Monats endgültig gelöscht. Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenschutzerklärung bzw. in die Nutzungsbedingungen widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. Hier entfällt die Kündigungsfrist.
Weitere Details
Wenn Sie die Akte wegen eines Kassenwechsels kündigen, haben Sie für die ePA-Dokumentenverwaltung die Möglichkeit der Datenmitnahme . In diesem Fall werden die Daten noch zwölf Monate im Aktensystem gespeichert. Sie haben dann entsprechend so lange Zeit, um die ePA-Dokumentenverwaltung in Ihre neue Akte übertragen zu lassen.
Für die Daten in den TK-Extra-Services, wie Impf- und Vorsorgeempfehlungen, haben Sie die Möglichkeit, alle Daten in einem gängigen, programmiersprachenunabhängigen und maschinenlesbaren Standardformat (JSON) zu exportieren. Bitte beachten Sie, dass es für die Übertragung in eine neue Akte zur Verfügung steht (sofern diese das Datenformat unterstützt) und deshalb nicht nutzerfreundlich und lesbar aufbereitet ist.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach Widerruf Ihrer Einwilligung der Datenschutzerklärung oder Nutzungsbedingungen werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.