Nutzung der Patientenakte ohne Rechner oder Smartphone
Für Versicherte, die weder Smartphone oder PC besitzen oder nutzen möchten, gibt es eine weitere Möglichkeit, ärztliche Dokumente in einer elektronische Patientenakte zu speichern.
- In diesem Fall wenden Sie sich an die TK und bitten um die Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA).
- Sie erhalten per Post Informationen zur elektronischen Patientenakte, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Bitte senden Sie uns Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung zurück.
- Damit wir eine Patientenakte anlegen können, brauchen Sie eine TK-Gesundheitskarte mit NFC-Funktion. Ob Ihre Karte NFC-fähig ist, erkennen Sie an dem NFC-Symbol am oberen Rand der Chipkarte. Bei Bedarf können Sie sich eine neue Gesundheitskarte bei uns anfordern .
- Außerdem benötigen Sie eine persönliche PIN. Zur PIN-Bestellung
- Bevor die PIN zugestellt werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass Sie persönlich identifiziert worden sind. Das ist entweder in jeder TK-Kundenberatung möglich oder per Post-Ident-Verfahren.
- Beim nächsten Arztbesuch können Sie Ihre angelegte ePA am Terminal der Arztpraxis freischalten und der Praxis die Zugriffsrechte für Ihre Akte geben und befristen. Gehen Sie zu einem/einer weiterbehandelnden Arzt oder Ärztin, geben Sie auch ihm oder ihr das Zugriffsrecht per Freigabe am Praxis-Terminal.
Im Gegensatz zu den anderen Zugangsarten beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:
Registrierung: Die Registrierung ist nur über die TK möglich.
Kündigung: Die Kündigung ist nur schriftlich über die TK möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall an die TK (und entscheiden sich bei einem Kassenwechsel darüber, ob Sie die Akteninhalte mitnehmen möchten oder nicht).
Berechtigungsverwaltung: Mit dieser Zugangsart können Sie aufgrund der Handhabung über das Praxis-Terminal keine detaillierten Zugriffsrechte vergeben (zum Beispiel je Dokument).
Login: Ist immer nur am Praxis-Terminal und mit eGK und PIN-Authentifizierung möglich.
TK-Extra-Services wie Impf- und Vorsorgeempfehlungen sind nicht Teil der ePA-Dokumentenverwaltung und können nicht genutzt werden.
Die TK hat keinen Aktenzugriff
Auch wenn wir für Sie eine elektronische Patientenakte anlegt, haben wir keinen Zugriff auf Ihre Akte. Ihre Akte wird in einer mehrfach verschlüsselten Cloud, dem ePA-Aktensystem, angelegt und der Zugang kann nur über Ihre Gesundheitskarte in Verbindung mit Ihrer an die Kartegebundenen PIN erfolgen.
Tipp: Die ePA-Vertreter-Regelung
Bei dieser Art, auf die Akte zuzugreifen, können Sie die Berechtigungen nur eingeschränkt verwalten können. Daher könnte eventuell auch die Einrichtung eines Vertreters, zum Beispiel Ihrer erwachsenen Tochter oder Ihres Sohnes, eine gute Alternative für Sie sein. Was das ist und wie es eingerichtet wird, erfahren Sie unter
Berechtigungsverwaltung
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