Masern - alles andere als harmlos
Masern zu erkennen ist am Anfang schwierig. Denn die ersten Anzeichen wie Fieber, Husten und Schnupfen könnten auch auf eine Grippe hindeuten. Der typische Ausschlag tritt erst Tage später auf. Währenddessen ist der Erkrankte aber schon lange ansteckend, hoch ansteckend sogar. Die Infektion ist alles andere als harmlos, auch wenn Masern immer wieder fälschlicherweise als harmlose Kinderkrankheit bezeichnet werden.
Die Viren sind hoch ansteckend, infizieren Kinder ebenso wie Erwachsene. Zudem treten bei jedem zehnten Erkrankten zum Teil schwere Komplikationen auf. Daher gehören Masern zu den meldepflichtigen Erkrankungen.
Masern - Daten und Fakten
In 2019 gab es deutschlandweit 514 dem Robert-Koch-Institut gemeldete Masernfälle. Damit kehrt eine Erkrankung zurück, die fast schon als ausgerottet gegolten hat. Bester Schutz gegen eine Ansteckung ist die Schutzimpfung.
Wie funktioniert die Ansteckung?
Die Viren werden von Mensch zu Mensch übertragen und zwar über Tröpfchen, die sich über die Luft verteilen. Das bedeutet, dass bei jedem Husten, Niesen oder Sprechen Ansteckungsgefahr droht. Und das Tage bevor der typische Hautausschlag überhaupt sichtbar ist. Das stellt Kindergärten, Schulen, aber auch Betriebe vor ein ernstzunehmendes Problem. Denn jeder Kontakt zu einem Infizierten kann ansteckend ein. Damit daraus keine Epidemie wird, besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
Welche Anzeichen deuten auf Masern hin?
Masern gleich richtig einzuschätzen, ist schwierig. Denn die Erkrankung beginnt wie eine ganz normale Grippe mit Husten und Schnupfen. Allerdings ist das Fieber von Anfang an hoch. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische rote Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.
Masern sicher erkennen
Der Arzt erkennt Masern an den typischen Krankheitszeichen, allen voran an dem charakteristischen Hautausschlag. Da aber die Symptome bei Röteln oder Scharlach sehr ähnlich sind, wird der Arzt seine Diagnose durch eine Laboruntersuchung absichern. So lassen sich Antikörper gegen das Virus im Blut nachweisen.
Wer ist gefährdet?
An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist. Wer einmal Masern hatte oder vollständig geimpft wurde, ist lebenslang immun. Ein starkes Argument für die Schutzimpfung: Denn das Tückische an Masern ist nicht die Erkrankung selbst, sondern die möglichen Folgeerkrankungen.
Warum sind Masern gefährlich?
Da Masern vorübergehend das Immunsystem schwächen, haben zusätzliche Erreger leichtes Spiel. So gehören Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung zu nicht seltenen Folgeerkrankungen der Masern. Bei etwa einem von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. Bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine geistige Behinderung und Lähmungen zurück. Für etwa 10 bis 20 Prozent der Betroffenen verläuft dies sogar tödlich.
Wie werden Masern behandelt?
Eine Therapie gibt es nicht. Nur die Beschwerden wie das Fieber und der Husten können gemildert werden. In den ersten Tagen gilt absolute Bettruhe. Den Arzt sollte man am Telefon auf den Maserverdacht hinweisen, damit er nötige Schutzvorkehrungen treffen kann. Bestätigt sich der Verdacht, meldet der Arzt den Fall an das Gesundheitsamt.
Gibt es eine Impfung gegen Masern?
Ja, eine Impfung gegen Masern wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.
Doppelter Schutz durch Impfung
Impfen schützt einen selbst vor einer Infektion. Gleichzeitig schützt man die Menschen um sich herum, da man Dank des Impfschutzes nicht mehr zum Überträger der Masern-Viren wird.
Was bedeutet Meldepflicht?
Aufgrund der hohen Infektionsgefahr dürfen Erkrankte Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Es besteht sogar ein gesetzlich verankertes Tätigkeits- und Besuchsverbot. Klingt hart, ist aber notwendig, damit die Maser-Erkrankung einzelner nicht zur Masern-Epidemie wird. Sobald die Beschwerden abgeklungen sind und der Hautausschlag mindestens fünf Tage lang besteht, dürfen wieder öffentliche Orte und Gemeinschaftseinrichtungen besucht werden.