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Bis vor einigen Jahrzehnten waren viele Infektionskrankheiten in Deutschland noch weit verbreitet und konnten unter Umständen auch lebensbedrohlich werden. Mit umfassenden Impfprogrammen und verbesserten Hygienemaßnahmen konnte verschiedenen ansteckenden Krankheiten jedoch aktiv entgegengewirkt werden.

Herdenimmunität: Schutz der Gemeinschaft

Mit einer Impfung schützen sich nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern auch Menschen im eigenen Umfeld profitieren davon. Denn manche Menschen können sich gegen bestimmte Erkrankungen nicht impfen lassen, so zum Beispiel Babys oder chronisch Kranke. Für diese ist der wichtigste Schutz, dass ihr Umfeld geimpft und damit die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich ist. Sich impfen zu lassen bedeutet also immer auch einen Beitrag zum Schutz der Gemeinschaft zu leisten: die sogenannte Herdenimmunität

Erfolgsgeschichte Pocken

Pocken gelten als hochansteckend und werden als Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Das verursachende Variola-Virus galt früher als einer der gefährlichsten Erreger. 1966 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Ausrottungskampagne ins Leben, die eine weltweite Impfpflicht gegen Pocken vorsah. Dank dieser Kampagne galt die Bevölkerung weltweit bereits 1980 als pockenfrei und der Erreger selbst als ausgerottet. Die Impfpflicht wurde anschließend aufgehoben.

Masern: Impfpflicht als Schutz für Kinder

Masern zählen heute zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, die häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen und sogar tödlich verlaufen können. Um vorhandene Impflücken zu schließen, wurde für bestimmte Personengruppen eine Impfpflicht eingeführt. Dadurch soll zukünftig eine Herdenimmunität erreicht werden, sodass Menschen, die nicht gegen Masern geimpft werden können, bestmöglich vor einer Infektion bewahrt werden.

Am 1. März 2020 trat das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft, mit dem Schul- und Kindergartenkinder vor Masern geschützt werden sollen. Dieses schreibt fest, dass Kinder beim Eintritt in die Schule, in den Kindergarten oder bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson eine Masern-Impfung nachweisen müssen. Nichtgeimpften Kindern kann der Besuch des Kindergartens verwehrt werden. 

Ebenso müssen Mitarbeitende in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen sowie Asylbewerbende und Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, einen Impfschutz nachweisen.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Vielleicht fragen Sie sich, ob eine Impfung womöglich gefährlich sein könnte. Doch Impfungen gelten heutzutage als weitestgehend unbedenklich für die Gesundheit. Dies muss für jeden Impfstoff wissenschaftlich nachgewiesen werden, bevor dieser in Deutschland verwendet werden darf.

Schwere Komplikationen sind daher sehr selten geworden. Da Impfstoffe - wie andere Medikamente auch - immer auch unerwünschte Wirkungen haben können, müssen Verdachtsfälle immer gemeldet werden.

Sogenannte Impfreaktionen treten dagegen häufig auf. Sie sind die natürliche Immunabwehr, mit der der Körper auf die im Impfstoff enthaltenen, abgeschwächten Krankheitserreger reagiert. Das Robert Koch-Institut (RKI) nennt als typische Reaktionen nach einer Impfung Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Impfstelle sowie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder Unwohlsein. Diese Impfreaktionen sind in der Regel nach wenigen Tagen überstanden.

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission

In Deutschland ist die Ständige Impfkommission (STIKO), ein unabhängiges Gremium aus Expertinnen und Experten, dafür zuständig, Impfempfehlungen für die Bevölkerung auszusprechen. Dabei empfehlen sie, welche Impfungen in welchem Lebensalter durchgeführt werden sollten, um gefährlichen Infektionskrankheiten vorzubeugen. 

Viele Impfungen werden bereits im frühen Kindesalter angeraten, doch auch für Jugendliche, Erwachsene und Schwangere sind Impftermine vorgesehen. Außerdem gibt es spezielle Impfungen für Personen ab 50 beziehungsweise 60 Jahren, für chronisch kranke Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sowie für Reisen in bestimmte Regionen.


Im Epidemiologischen Bulletin des RKI sowie auf der RKI-Website finden Sie die aktuellen STIKO-Empfehlungen, die einmal pro Jahr herausgegeben werden. 

Nach der Veröffentlichung muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neuen Impfempfehlungen der STIKO innerhalb von zwei Monaten prüfen und entscheiden, ob die Empfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen werden. In dieser wird wiederum festgelegt, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fragen zu Impfungen oder zu Impfempfehlungen haben, sprechen Sie am besten Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an und lassen sich individuell beraten. Auch das unabhängige TK-ÄrzteZentrum steht TK-Versicherten unter der Rufnummer 040-4606619100 das ganze Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung.

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