Ja, wenn Ihre Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt nötig ist. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet über die medizinische Notwendigkeit.
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Ein Beispiel: Sie waren vor drei Jahren im Urlaub und haben sich impfen lassen. Eine Grundimmunisierung liegt vor. Sie planen einen weiteren Urlaub. Statt einer neuen Impfung ist nur eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Die TK übernimmt in diesem Fall die Kosten.