Impfungen dürfen über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn sie in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt sind. Basis der Richtlinie sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut.
Weitere Details
Für diese Impfungen übernehmen wir die Kosten
Die Kostenübernahme hängt - je nach Impfung - vom Alter, von Vorerkrankungen oder bestimmten beruflichen Risiken ab. Bei verschiedenen Impfungen übernehmen wir die Kosten auch darüber hinaus als TK-Mehrleistung.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich, welchen Personen die jeweilige Impfung empfohlen wird, wie die Übernahme der Kosten funktioniert sowie über Impfstoffe, Wirksamkeit und eventuelle Nebenwirkungen:
- COVID-19
- Diphtherie
- Gürtelrose (Herpes zoster)
- Haemophilus influenzae b
- Hepatitis A und Hepatitis B
- Humanes Papillomavirus (HPV)
- Grippe (Influenza)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Keuchhusten (Pertussis)
- Pneumokokken
- Rotavirus
- Röteln
- RSV (respiratorisches Synzytial-Virus)
- Tollwut
- Tuberkulose
- Windpocken (Varizellen)
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
- Zeckenimpfung - Frühsommermeningo-Enzephalitits (FSME)
Außerdem
- TK-Mehrleistung Reiseimpfungen als Satzungsleistung
- TK-Mehrleistung HPV-Schutzimpfung für Frauen und Männer ab dem Alter von 18 bis 26 Jahren
- TK-Mehrleistung Grippeimpfung unter 60 Jahren
- TK-Mehrleistung FSME-Impfung außerhalb von FSME-Risikogebieten
Einige Impfungen, wie zum Beispiel gegen Kinderlähmung, Wundstarrkrampf oder Diphterie bieten auch andere Träger wie etwa der öffentliche Gesundheitsdienst kostenfrei an. Durch sogenannte "Impfaktionen" in Kindergärten, Schulen oder auch direkt im Gesundheitsamt soll ein möglichst hoher Durchimpfungsgrad erreicht werden.