Niedersachsen: Hohe Masernimpfquote bei Kleinkindern – knapp vier Prozent ohne Impfung
Pressemitteilung aus Niedersachsen
Hannover, 29. April 2024. 86,7 Prozent der im Jahr 2020 geborenen Kinder in Niedersachsen haben in ihren ersten beiden Lebensjahren eine vollständige Impfung gegen Masern erhalten. Damit liegt Niedersachsen leicht über dem Bundesdurchschnitt (85 Prozent). Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Versichertendaten der Techniker Krankenkasse (TK). Eine vollständige Impfung heißt, dass die Kinder beide in den ersten zwei Lebensjahren empfohlenen Teilimpfung bekommen haben.
9,4 Prozent der betrachteten Kinderkohorte erhielten bis zu ihrem zweiten Geburtstag nur eine der beiden Teilimpfungen und 3,9 Prozent wurden gar nicht gegen Masern geimpft. "Empfohlen wird eine Impfquote von 95 Prozent", so Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen. "Wie wichtig die Impfung ist, zeigen immer wieder größere Masernausbrüche wie zuletzt in Großbritannien. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und sind noch lange nicht ausgerottet. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder beide Teilimpfungen erhalten und so sicher immunisiert sind", betont Jacob.
Im Vergleich zu den vorherigen Jahren gab es keine großen Veränderungen bei den Impfquoten in Niedersachsen. Bei den Geburtsjahrgängen 2017 bis 2019 lag die Quote der vollständigen Impfung zwischen 85 und 88,3 Prozent.
Hinweis für die Redaktion
Für die Auswertung der Impfraten wurden die 2017, 2018, 2019 und 2020 geborenen und durchgängig bei der TK versicherten Kinder in Niedersachsen in Bezug auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen untersucht. Dabei wurden die ersten neun Lebensquartale betrachtet. Die STIKO empfiehlt für die Grundimmunisierung gegen Masern zwei Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffs (Masern, Mumps Röteln) im Alter von elf und 15 Monaten.
Im März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach müssen unter anderem Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen einen Nachweis über eine Masernimpfung oder eine ausreichende Immunität vorweisen.